Im Rahmen unserer familienfreund(-lichen) Dienstleisterbetreuung nehmen wir immer wieder gern Fragen und Themen auf. So erreichte uns die Frage aus der Kindertagespflege zum Einkauf von Einweghandschuhen, welche zum wickeln benötigt würden. Das Thema Wickeln mit Handschuhen, das warum, das ob oder ob nicht und die gesetzlichen Grundlagen warfen eine spannende Diskussion in der Redaktion auf, der wir nun kurzentschlossen im folgenden Artikel Raum geben.
Auf den Anfang kommt es an … die Eingewöhnungszeit
Körperpflege und das Wickeln des Babys ist Vertrauenssache. Gerade im Rahmen von Eingewöhnungen (Beispiel: Berliner Eingewöhnungsmodell ) in die Kinderbetreuung ist es wichtig Vertrauen zu gewinnen, eine Beziehung zum Kind aufzubauen sowie eine sichere Umgebung zu schaffen. Je nach Eingewöhnungskonzept entscheiden Sorgeberechtigte und Personal vor Ort, wie und in welchen Schritten die Eingewöhnung sinnvoll ist.
mehr als nur Windeln wechseln … Zweisamkeit beim Wickeln
Zu den Grundbedürfnissen eines Kleinkindes gehört neben Essen und Trinken auch das Wickeln bzw. Säubern. Trotzdem ist das Wickeln viel mehr als nur Sauberkeitserziehung. Nur wenn sich das Kind wohlfühlt, wird es sich auch gern wickeln lassen. Ähnlich wie zu Hause, entsteht zwischen der Betreuungsperson und dem Kind eine Situation der ungeteilten Aufmerksamkeit. Die Betreuungs- bzw. Bezugsperson hat die Chance Reaktionen und Vorlieben zu beobachten, mit dem Kind zu sprechen sowie dessen Befindlichkeit zu erkennen. Das Wickeln stärkt so die Bindung zwischen Bezugs- bzw. Betreuungsperson und dem Kind.
der Ort der Geborgenheit …
Wie soll der Ort zum Wickeln sein? Welche Vorgaben gibt es und was muss man beachten? Fragen, die man einerseits mit gesetzlichen Grundlagen beantworten kann, jedoch auch Raum für das kreative Gestalten lassen.
In Kindertagesstätten gibt es Vorgaben für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten und der Sanitärbereiche (Beispiel Rheinland-Pfalz ). In allen Bundesländern gibt es außerdem Rahmenhygienepläne (Beispiel Sachsen), die das Arbeiten einer solchen Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz vorschreiben. Der Hygieneplan orientiert sich an den Empfehlungen des Bundesverbandes für Hygiene (Beispiel Empfehlung des VAH). Auch, wenn die Kindertagespflege nicht explizit aufgeführt ist, gibt es auch hier in allen Bundesländern (Beispiel Sachsen) und Kommunen Empfehlungen zur Ausgestaltung sowie Regeln für die fachliche und sachliche Prüfung von Betreuungspersonen und Räumlichkeiten. Grundlage für die Kindertagespflege bildet der §43 Sozialgesetzbuch 8.
[tweetthis]Im Rahmen der Hygiene kann man durchaus Handschuhe nutzen, muss man aber nicht.[/tweetthis]
Sowohl im Rahmenhygieneplan der Kindertagesstätten als auch in Dokumenten zur Kindertagespflege sind Hygienemaßnahmen definiert. Das Tragen von Handschuhen kann im Einzelfall sinnvoll und erforderlich sein – jedoch gibt es keine bundeseinheitlichen Vorschriften. Das Hygienemanagement und die Veranwortlichkeit für die Umsetzung unterliegt der LeiterIn und ist Chefsache. Regelmäßige Belehrungen, der Kontakt zum Gesundheitsamt, zu den Sorgeberechtigten und die Kontrolle aller Hygienemaßnahmen sind Bestandteil dieser Arbeit. Gerade im Sanitärbereich, auf und am Wickelplatz sind regelmäßige Desinfektion Pflicht und erhöhen die Sicherheit für die Betreuungsperson und das Kind.
Hygiene ist die Voraussetzung für eine gute Arbeit mit Menschen in Gemeinschaftseinrichtungen. Auch das Heranführen der Kinder und das Erklären von Hygienemaßnahmen ist Bestandteil der Gesundheitssvorsorge. Beratend und unterstützend stehen neben dem Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort natürlich auch das Gesundheitsamt zur Seite. Für Sachsen gilt z.b., dass alle Einrichtungen der Kinderbetreuung gleichwertig sind, nach sächsischem Kindertagesstättengesetz arbeiten und entsprechend dem sächsischen Bildungsplan (pädagogisch, Download unten) handeln. Für alle anderen Bundesländer gelten entsprechend ebenso Kinderbetreuungsgesetze und eigene Bildungspläne.
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Handschuhe und andere Desinfektionsmittel bieten Apotheken, Sanitätshäuser und der Fachhandel für medizinische Produkte an. Alles kann man online bestellen oder vor Ort mit zusätzlicher Beratung beziehen.
Ich finde es sehr nachlässig, irritierend und nicht zielführend wenn die deutsche Rechtschreibung anscheinend bewusst, wenn auch nicht konsequent (Großschreibung) vernachlässigt wird. Soll das guter Stil sein?
Vielen Dank, Martin. Durch den Relaunch der Webseite Anfang 2014 wurde auch das Prinzip der kompletten Kleinschreibung aufgegeben und die Beiträge aus der Vergangenheit werden Stück um Stück überführt. Vielen Dank für den Hinweis.