Von der Kundengewinnung zur Elternarbeit in der Kindertagespflege

Vater und Kind (c) hince / pixabay.de

Vater und Kind (c) hince / pixabay.de

Der qualitative Anspruch an die Kinderbetreuung ist in den letzten Jahren gewachsen. Die Bildungspläne der einzelnen Bundesländer sowie das dazu gehörige Kinderbetreuungsgesetz bilden die rechtlichen Grundlagen. Im Gegensatz zur gelernten ErzieherIn ist die Kindertagespflegeperson eine freiberufliche UnternehmerIn.

So ist es längst angekommen, dass das klappern zum Handwerk gehört und die Kunden in vielen Regionen auch gesucht werden müssen.

Interessent oder potentieller Kunde?

Die Interessenten für die Kindertagespflege sind natürlich die Kinder, die sich laut Bundesgesetz in der Alterspanne von 0 bis 14 Jahre befinden (näheres kann das Landesrecht regeln). Die ausgestellte Pflegeerlaubnis kann näheres ergänzen oder eingrenzen. Den Betreuungsbedarf melden die Sorgeberechtigten für Ihr(e) Kind(er) in einer bestimmten Frist vorher in den Einrichtungen Ihrer Wahl und beim öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort an.

Damit sind Interessenten zwar grundsätzlich alle mit einem Schwangerschaftsbauch oder mindestens einem Kind U3 im Gepäck jedoch die potentiellen Kunden, die auch ernsthaft einen Vertrag unterzeichnen wollen, sind die die auch in absehbarer Zeit wirklichen Bedarf in Form eines Eintrittsdatums benennen können.

Potentielle Kunden an meinem Standort finden

Für viele Kindertagespflegepersonen stellt sich die Standortfrage oft nicht zuerst oder gar nicht. Sie machen den Wohn- auch zum Arbeitsmittelpunkt. Laut §43 SGB 8 berechtigt die Pflegeerlaubnis jedoch auch zum Betreuen in angemieteten Räumen. So kann die Standortfrage (wieder) relevant sein, wenn z.b.:

  1. man nur wenige Kilometer von der nächsten Großstadt entfernt in einem Haus wohnt
  2. die Kunden bestimmte geographische Grenzen nicht überschreiten
  3. bestimmte Stadtteile bzw. -bezirke sinkende Geburtenzahlen melden
  4. der Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel schlecht oder gar nicht verfügbar ist
  5. vom Vermieter die erforderliche Erlaubnis zum Betreiben der KTP nicht bekommt
  6. nach Besuch des Jugendamtes vorhandene Räume nicht genehmigt werden (können)

Auf dem Spielplatz, im Park, in der Kinderarztpraxis oder direkt vermittelt vom Träger, dem Jugendamt oder einem Tagesmutterverein treffen sie die meisten potentiellen Kunden wahrscheinlich in ihrem direkten Wohn- bzw. Arbeitsumfeld. Trotz aller Bemühungen im Betreuungsplatzausbau suchen immer noch 95 % aller Sorgeberechtigten einen wohnortnahen Betreuungsplatz. Die restlichen 5 % wählen nach Konzept und nehmen damit (freiwillig) auch längere Fahrtwege in Kauf. Die Frage ob ihre Plätze im Bedarfsplan stecken und/oder bezuschussbar sind, kann je nach Lage für ihre Zielgruppe sehr relevant sein und sollten sie im Voraus für die Preisgestaltung beantworten.

Wie spreche ich Kunden an?

Das Los eines jeden Selbstständigen ist es (langfristig) selbst und ständig Kunden zu finden und zu einer Unterschrift auf dem Vertrag zu bewegen. Ist der Beruf die Berufung und bis zum Renteneintritt geplant, muss man auch regelmäßig den Blick über den Tellerrand wagen und am Ball bleiben.

Mögliche Mittel im Bereich Marketing sind:

  1. ein einprägsamer Name oder/und ein einprägsames Logo
  2. eine gut gepflegte Internetseite (oder)
  3. ein handgeschriebenes Blog (elektronisches Tagebuch)
  4. Visitenkarten
  5. Handzettel / Flyer
  6. die Mund-zu-Mund-Propaganda bzw. die direkte Empfehlung
  7. das Einholen von Bewertungen bei den bestehenden Kunden mittels Umfrage

Entscheidet man sich zu Blog oder Website sollte man Zeit auf die Pflege und das Bekanntmachen verwenden. Das Auslegen von Visitenkarten oder das Aufhängen von Handzetteln kann zustimmungspflichtig sein. Sind sie schon gut etabliert und liefern eine gute Betreuungsarbeit ab, werden sie auch bestehende Kunden gern weiterempfehlen.

Vom Vertragsabschluss zur gelungenen Elternarbeit

Natürlich schließen die Sorgeberechtigten für die Ihm oder Ihr anvertrauten Kinder einen Vertrag mit der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater. Wichtig ist es in der Arbeit mit den kleinen Menschen die großen nicht zu vergessen oder gar zu vernachlässigen. Auch, wenn nie jemand was fragt oder sagt, heißt es nicht, dass alles in Ordnung ist.

Die Kindertagespflegeperson muss bei der Elternarbeit den gesunden Mittelweg finden und sich vor Augen führen, dass diese wie die Dokumentation und die Betreuung der Kinder nicht zu gleichen Anteilen, aber eben fester Bestandteil der Arbeit ist. Dabei sind sie die Fachfrau bzw. der Fachmann und damit die treibende Kraft. Oft wissen Eltern gar nicht, nach was sie fragen sollen oder können. Im Interesse und zum Wohl des Kindes und seiner Lebenswelt zu Hause, lohnt es es sich mit den Sorgeberechtigten ein enges und von Vertrauen geprägtes Verhältnis aufzubauen.

Die Sorgeberechtigten soll(t)en beteiligt werden bzw. mitwirken (können):

  1. am Konzept bzw. der Konzeptentwicklung
  2. an der Alltagsgestaltung (soweit erforderlich und möglich)
  3. an direkten Entscheidungen in Bezug auf den Vertrag bzw. Änderungen dazu
  4. an Öffnungs- und Schließzeiten
  5. an allen wesentlichen und relevanten Entscheidungen in Bezug auf das Kind

Probate Mittel in der Elternarbeit können sein:

  1. das Versenden eines Elternbriefes
  2. ein Tür- und Angelgespräch
  3. der Email- oder/und Telefonkontakt
  4. Elternabende
  5. Elterncafes
  6. situationsorientierte längere Elterngespräche
  7. Entwicklungsgespräche
  8. gemeinsame Ausflüge und Feste

Elternabende und längere Gespräche sollte man professionell vorbereiten. Dabei liegt der Fokus nicht auf Kaffee und Kuchen oder ein paar Häppchen sondern auf einem aktuellen oder anlassbezogenem Thema, einem einhaltbaren Zeitplan, dem Auswählen eines passenden Termins und dem Versenden einer gelungenen Einladung. Elternbriefe eignen sich um Terminvorschläge über den kurzen Dienstweg „Brottasche“ an den Vater bzw. die Mutter zu bringen.

Im Übrigen sei zum Abschluss gesagt, dass die Kosten für Räume, Ausstattung, Marketing etc. in der Betriebskostenpauschale pro betreuten Kind drinstecken. Quittungen und Belege für die Betriebsausgaben sind auf jeden Fall aufzubewahren und zum Jahresabschluss dem Steuerberater vorzulegen.

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  • 💬 Verfasst von JanaSchlegel

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