Arbeitgeber und Kommunen sind an der Schaffung qualitativ hochwertiger und dennoch zeitgemäßer Betreuungsplätze für Kinder interessiert und nutzen unsere Services unter dem Namen Familienfreundin. Bei der Begleitung zur fachlich und amtlich anerkannten Kindertagespflegeperson nach §43 SGB 8 entstehen immer wieder Fragen zur Versicherungspflicht in der Berufsgenossenschaft. Sowohl für selbstständig tätige Tagesmütter und Tagesväter, aber auch für sogenannte Kinderfrauen, existiert die Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW). Innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit muss eine Anmeldung, auch online möglich , erfolgen. Eine private Unfallversicherung bei einem der vielen Versicherungsunternehmen entbindet nicht von der Anmeldepflicht.
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