Gute Mitarbeiter bindet man gern an das Unternehmen. Der Kinderbetreuungskostenzuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG ist eine Möglichkeit für Arbeitgeber Mitarbeiter zu motivieren. Auch eine Haushaltshilfe lässt sich als Benefit einsetzen. Doch seit Corona wissen wir, die Betreuung der Kinder außer Haus ist in Pandemiezeiten nicht immer möglich. Neben Homeoffice kommt noch Homeschooling. Da muss für das Mittagessen gesorgt und die Hausaufgaben der Kinder begleitet werden. Zwar kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter ins Homeoffice gehen lassen, die Kinderbetreuung kann er nicht abnehmen.
weiterlesenMitarbeiter mit mehr Zeit für den Unternehmenserfolg: Arbeitgeber spendiert Haushaltshilfe

Eine Haushaltshilfe ist ein tolles Benefit (c) 6581245 / pixabay.de