In den letzten Jahren hat sich in Köln eine vielfältige Betreuungsszene in der Kindertagespflege entwickelt. Wir vom Aktionsbündnis verstehen uns als aufgeschlossene und weiterbildungsorientierte Tagesmütter und Tages-väter. Für uns sind Kinder eigenständige Persönlichkeiten, die wir liebevoll auf ihrem Weg betreuen und begleiten.
Kindertagepflege ist nach dem Gesetz der Kita gleichgestellt
Nicht nur unserer Auffassung nach sind viele ein bis dreijährigen Kinder in den großen Kita-Gruppen überfordert. Für diese Kinder ist die kleine eher familiäre Gruppe in der Kindertagespflege eine gute Alternative. Wir sehen unsere Arbeit als gleichwertiges Angebot in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, deren Wahl den Eltern überlassen sein muss. Die Kindertagepflege ist nach dem Gesetz der Kita gleichgestellt. Dies ist im Sozialgesetzbuch, Kinder-Bildungsgesetz NRW (KIBIZ) eindeutig beschrieben.
Tagesmütter und Tagesväter keine Notstopfen in der Betreuung
Unser Aktionsbündnis moderner, aufgeschlossener Tagespflegepersonen ist nicht gewillt, sich als Notstopfen beiseite schieben zu lassen. Wir fordern von der Kölner Politik die Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und Gleichstellung, auch in finanzieller Hinsicht.
Dies gilt besonders auch für die Zusammenschlüsse von Tagesmüttern und –vätern, die in geeigneten, meistens angemieteten Räumen die Betreuung der Kinder organisieren. Hier keimt auch eine hoffnungsvolle neue Art mit den Kindern umzugehen. Diese so bezeichneten „Großtagespflegen“ (Behördensprache) haben in nicht unerheblichen Maß selbst investiert. Die Ausbildung zur Tagesmutter /Tagesvater wurde vom Jugendamt massiv beworben, die Errichtung der Großtagespflegen befürwortet. Und plötzlich mit dem Beginn des Rechtsanspruchs auf den Krippenplatz kippt die ganze Stimmung. Die Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen stockt. Manche Tagesmütter und Tagesväter sehen ihre Existenz auf´s Spiel gesetzt. Dabei beurteilen viele Eltern die Betreuung ihrer ein bis dreijährigen Kinder in den kleinen Einheiten bei den Tagesmüttern und Tagesvätern und bei den Zusammenschlüssen von Tageseltern sehr positiv.
In der Berichterstattung der Medien im Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 01.08.2013 wurde die Kindertagespflege durchgängig negativ dargestellt.
ZITAT:
„Der Bundesverband für Kindertagespflege kritisiert die einseitige Berichterstattung in Presse, Funk und Fernsehen zum Rechtsanspruch auf Förderung für Kinder ab dem ersten Geburtstag, der zum 01.08.2013 in Kraft getreten ist. Hedi Wegener, Vorsitzende des Bundesverbandes: ‚Der Rechtsanspruch gilt für Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen gleichermaßen. Das muss objektiv recherchiert und der Öffentlichkeit auch so mitgeteilt werden. Das ist schließlich die Aufgabe der Presse.‘
Leider war in der letzten Zeit vorrangig von Kindertageseinrichtungen und Krippen berichtet worden. Die Kindertagespflege wurde selten erwähnt. Wo sie genannt wurde, ist häufig kein positives Bild vermittelt worden. Diese Form der Kinder- tagesbetreuung wird nicht, wie im SGB VIII vorgesehen, als reguläres Angebot der Jugendhilfe dargestellt sondern eher als Notlösung genannt.Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Betreuungsangebot neben dem der Kindertageseinrichtung, das Wunsch und Wahlrecht der Eltern für ihr Kind ein passendes Betreuungsangebot vorzuhalten ist im SGB VIII verankert und muss verstärkt in den Focus der Berichterstattung gerückt werden.“
Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben in der jüngsten Vergangenheit massiv Mittel aus Fördertöpfen des Europäischen Sozialfonds, des Bundes und der Länder abgeschöpft, um durch Neubau, Umbau und Sanierungen Plätze für unter Dreijährige in den Einrichtungen zu schaffen. In vielen Fällen haben Einrichtungen sogar Kindergartenplätze zugunsten von U3-Plätzen gestrichen. Jeder vollgenutzte U3-Platz bringt zusätzlich zu den monatlichen Kind-Pauschalen einen jährlichen Zuschuss von 15.000,00 Euro. Hier wird massiv Geld hineingepumpt, während die Tagesmütter und –väter gegenwärtig mit einem Zuschuss von 3,50 Euro je Betreuungsstunde abgespeist werden. Das reicht zur Kostendeckung hinten und vorne nicht, so müssen die Tagespflegepersonen zusätzliche Beiträge von den Eltern nehmen.
Die einseitige Ausrichtung der Betreuung der Ein- bis Dreijährigen Kinder auf die Kitas entspricht nicht den Grundsätzen des achten Sozialgesetzbuches und auch nicht denen des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Wir wehren uns entschieden dagegen, für verfehlte Sozialpolitik als Sündenbock herzuhalten. Das AKTIONSBÜNDNIS KINDERTAGESPFLEGE, bestehend aus den Eltern der betreuten Kinder, den Tagesmüttern und den Tagesvätern und nicht zuletzt den betreuten Kindern selbst setzt sich ein für die Gleichstellung der Kindertagespflege, wie sie im Gesetz steht.
Die Kindertagespflege sieht sich nicht in Konkurrenz zu den Einrichtungen, sondern als gleichwertiger Partner in der Kinderbetreuung.
Wir schlagen vor
- Alle Eltern zahlen einheitliche Elternbeiträge für Kitas und Kindertagespflege.
- Die Tagesmütter und Tagesväter, die engagiert in ihrem Beruf, arbeiten und sich laufend fortbilden, erhalten einen ausreichenden Zuschuss zur Betreuung der ihnen anvertrauten Kinder. Dieser Zuschuss orientiert sich an der tatsächlichen Kostenstruktur der Kindertagespflege in Köln und beträgt 6,25 Euro je Betreuungsstunde für die Betreuung in der eigenen Wohnung und 7,25 Euro in geeigneten, meist angemieteten Räumen. Die Betriebskostenpauschale muss angehoben werden: Für die Betreuung in der eigenen Wohnung muss sie auf 2,50 Euro und in den geeigneten Räumen auf 3,25 Euro je Betreuungsstunde angehoben werden. Unter diesen Voraussetzungen benötigen die Tagespflegepersonen keine weitere Zuzahlung von den Eltern. Allerdings darf es wegen des Status‘ der Tagesmütter und Tagesväter als Freiberufler keinerlei Zuzahlungsverbote oder Deckelungen geben. Die Stundensätze werden jährlich an die Inflationsrate angeglichen.
- Das Jugendamt unterstützt den Aufbau einer Sozialgenossenschaft, die für die sozialen Belange der Tagesmütter und Tagesväter zuständig ist und eine sinnvolle Vertretungstätigkeit in Fällen von Krankheit und Urlaub organisiert. Das bedeutet konkret, dass es bezahlte Tagespflegepersonen gibt, die ständig bei den Tagespflegestellen hospitieren und sofort bei Krankheit einspringen können, weil sie den Kindern schon vertraut sind.
- Die KONTAKTSTELLE KINDERTAGESPLEGE KÖLN wird neu aufgestellt, damit es zu keinen Interessenskonflikten bei der Vermittlung von Plätzen in der Kindertagespflege kommt.
- Das Amt für Jugend, Kinder und Familie setzt sich für die Einhaltung der Richt-linien des Sozialgesetzbuchs VIII und des Kinderbildungsgesetzes NRW (KIBIZ) ein und stellt die Gleichstellung von Kita und Kindertagespflege in jeder Hinsicht sicher.
- Das Jugendamt trägt Sorge für ein Qualitätsmanagement in der Kindertagespflege. Es werden Aufbau-Curricula angeboten, um die Qualifizierung der Kindertagespflege zu festigen.
- Der RUNDE TISCH KINDERTAGESFLEGE in Köln findet öffentlich als Podiumsdiskussion statt.
Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. Regionalgruppe Köln
AKTIONSBÜNDNIS KINDERTAGESPFLEGE KÖLN
Angelika Weishaupt
Lindenstr. 71
50674 Köln
Tel. 0163 6402241
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