Bildungschancen von Flüchtlingskindern verbessern

Leipzig | Messehalle leipzig (c) r4z0rMANIA  / pixelio.de

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Am 20.6.2014 fand der jährliche Weltflüchtlingstag statt. Das Deutsche Kinderhilfswerk, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge mahnten die Bundesregierung, die Bildungschancen von Flüchtlingskindern durch gezielte Maßnahmen weiter zu verbessern. „Eine allgemeine Schulpflicht und damit auch das Recht aller Flüchtlingskinder auf Schulbesuch unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus ist dringend geboten. Bildung ist Kinder- und Menschenrecht zugleich, denn sie verhindert Armut und Ausbeutung und legt den Grundstein für ein selbstbestimmtes, chancenreiches Leben“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bundeslandübergreifend sind gute Chancen für Bildung notwendig

„Bildungschancen von Flüchtlingskindern müssen innerhalb Deutschlands flächendeckend gesichert werden. Mancherorts sind Sprachförderkurse schlecht zu erreichen oder werden gar nicht angeboten. Dadurch wird ein erfolgreicher Schulbesuch oft verhindert. Der Zugang zu Bildungsangeboten darf aber nicht davon abhängen, in welchem Bundesland Flüchtlingskinder untergebracht sind“, erklärt die Vizepräsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg.

„Auch wenn nicht alle Flüchtlingskinder auf Dauer in Deutschland bleiben, sind wir verpflichtet, ihre Entwicklung durch Bildung zu unterstützen und ihnen dadurch Teilhabemöglichkeiten zu eröffnen. Dieses Gut nehmen sie überall mit hin“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.

„Auch an berufsvorbereitenden Maßnahmen müssen junge Flüchtlinge teilnehmen können. Oft benötigen sie Unterstützung beim Eintritt in das Arbeits- und Erwerbsleben. Eine Berufsausbildung darf nicht an der Finanzierung scheitern“, fordert Vsevolod Kirstein, Vorstandsmitglied des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge.

Keine einheitlichen Regelungen für den Schulbesuch

Der Schulbesuch von Flüchtlingskindern ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In einigen gilt die Schulpflicht nicht für die Kinder ausreisepflichtiger Eltern, in anderen gilt sie erst drei oder sechs Monate nach Einreise. Außerdem greift sie fast durchweg nur bis zum 16. Lebensjahr, danach besteht meist die Berufsschulpflicht. Berufsschulen bieten aber keinen Deutschunterricht für junge Flüchtlinge an. Auch die Ausbildungsförderung ist mit Problemen verbunden: Nehmen junge Flüchtlinge an einer BAFöG-fähigen Maßnahme teil, erlischt ihr Anspruch auf Sozialhilfe. Gleichzeitig haben viele keinen Anspruch auf BAFöG-Leistungen.

Demgegenüber garantiert Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention auch Flüchtlingskindern das Recht auf Bildung und Chancengleichheit. Flüchtlingskinder von Bildung auszugrenzen, ist ein Verstoß gegen die Kinderrechte. Die Bundesregierung ist gemäß UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, die bildungspolitische Gleichberechtigung junger Flüchtlinge konsequent durchzusetzen.

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