Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege erhöht

Kind liest vor (c) M. Muchow / pixelio.de

Kind liest vor (c) M. Muchow / pixelio.de

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Berlin – In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für Pflege und Erziehung im Vergleich zu den Empfehlungen für 2013 um 1,7 % zu erhöhen. Mit seinen Empfehlungen reagiert der Deutsche Verein auf die nicht unerhebliche Erhöhung der Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahr. Der Deutsche Verein empfiehlt für das Jahr 2014 zudem, die Erstattungsbeiträge zur privaten Unfallversicherung und Alterssicherung von Pflegepersonen anzupassen. Als Richtwerte sollten die aktuellen von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für Pflichtversicherte errechneten Beiträge bzw. der Mindestbeitrag für freiwillig in der allgemeinen Rentenversicherung Versicherte dienen.

Die Empfehlungen für 2014 sind unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-25-13-Pauschalbeitraege-in-der-Vollzeitpflege abrufbar.

[Update: 18.10.2017]  Anpassung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2018 beschlossen

In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten für den Sachaufwand sowie für Pflege und Erziehung den um 1,4 % gestiegenen Verbraucherpreisen anzupassen. In den oberen Altersgruppen war dabei allerdings zu berücksichtigen, dass der Deutsche Verein im vergangenen Jahr auf eine Absenkung verzichtet hat, die sich aufgrund der Umstellung auf die aktuelle Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts zu den Konsumausgaben von Familien für Kinder ergeben hätte. Während der Richtwert im Bereich der Rentenversicherung unverändert ist im Vergleich zum Vorjahr, ist er für die Unfallversicherung geringfügig gesunken. Für beide Pauschalbeträge, Alterssicherung und Unfallversicherung von Pflegepersonen, empfiehlt der Deutsche Verein die gegenüber 2017 unveränderte Fortschreibung der Pauschalbeträge.

Die ausführlichen Empfehlungen für 2018 sind abrufbar unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/dv-09-17-vollzeitpflege.pdf

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert