Das Verwaltungsgericht Dresden hat am 24. Februar 2016 über den Antrag eines Tagesvaters in einem Musterverfahren zur Angemessenheit der städtischen Geldleistung für Tagespflegepersonen entschieden. Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens waren Leistungsbescheide seit dem Jahr 2013. Nach der Rechtsauffassung des Gerichtes konnte die Stadt nicht hinreichend plausibel aufzeigen, dass die Höhe der gezahlten monatlichen Geldleistung angemessen ist. Es hat die Bescheide aus diesem Grund aufgehoben. Aktuell liegt der Stadt lediglich der Tenor der richterlichen Entscheidung vor. Danach wird die Stadt verpflichtet, „[…] über die laufende Geldleistung des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu zu entscheiden.“
weiterlesenAngemessenheit der Bezahlung von Tagespflegepersonen in Dresden

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