Steuerregeln für Kindertagespflege und Pflegeeltern

Kinderhände auf Tapete (c) knipseline / pixelio.de

Kinderhände auf Tapete (c) knipseline / pixelio.de

in seinem schreiben mit dem aktenzeichen (AZ: IV C 3 – S 2342/07/0001) hat das bundesfinanzministerium die steuerregeln für tagesmütter, tagesväter und pflegepersonen festgelegt. demnach sind kindertagespflegepersonen, welche in ihren eigenen räumen fremde kinder betreuen, grundsätzlich selbstständig. aus vereinfachungsgründen hat das finanzministerium beschlossen, dass tagesmütter, tagesväter und pflegepersonen von ihren einnahmen monatlich 300 euro pro betreutes kind pauschal als betriebsausgaben abziehen dürfen. einzige voraussetzung ist eine betreuungszeit von täglich mindestens 8 stunden.

sollten mehr als 300 euro pro kind an betriebsausgaben anfallen, können die tatsächlichen ausgaben mit  nachweis steuerlich geltend gemacht werden. zu den betriebsausgaben zählen unter anderem auch die mietkosten, telefonkosten und kosten für weiterbildung. das schreiben des bundesfinanzministeriums kann hier nachgelesen werden.

[update: 23.10.2008] kindertagespflege – steuerliche änderungen 2009

im kommenden jahr müssen alle tagespflegepersonen ihre einkünfte aus der tagespflegetätigkeit versteuern. diese regelung betrifft auch tagesmütter, welche vom jugendamt oder von der gemeinde bezahlt werden und ist unabhängig von der anzahl der zu betreuenden kinder. im moment gilt die steuerpflicht nur für einkünfte aus kindertagespflege, die von den familien direkt an die tagesmütter und tagesväter gezahlt werden. ab 1. januar 2009 müssen alle tagespflegepersonen die einkünfte aus ihrer tagespflege versteuern. in der einkommensteuererklärung für das jahr 2009, welche grundsätzlich bis zum 31. mai 2010 abgegeben werden muss, müssen alle gewinne versteuert werden. dieser wird ermittelt, indem entweder alle betriebsausgaben über eine pauschale oder über eine einzelauflistung von den einnahmen abgezogen werden.

bisher konnten maximal 246 euro pro vollzeitbetreutem kind und monat als betriebsausgabenpauschale abgezogen werden. zum 1. janaur 2009 wird dieser betrag auf 300 euro erhöht. dieser betrag bezieht sich auf eine betreuungszeit von acht stunden und mehr pro kind und monat. bei einer geringeren betreuungszeit verringert sich der betrag entsprechend.

wenn die tatsächlichen ausgaben über der betriebsausgabenpauschale liegen lohnt sich eine einzelaufstellung der betriebsausgaben. in diesem fall müssen alle einzelbelege gesammelt und in einer einzelaufstellung dem finanzamt vorgelegt werden. zu den betriebsausgaben zählen unter anderem ausgaben für mobiliar, spielzeug, bastelmaterial, nahrungsmittel, hygieneartikel, weiterbildungskosten, telefonkosten, miete und betriebskosten für die genutzten räume aber auch kosten für die freizeitgestaltung sowie fahrtkosten. steuern müssen dann gezahlt werden, wenn das zu versteuernde gesamteinkommen die grundfreibetragsgrenze von derzeit 7.664 euro im jahr bei ledigen und 15.328 euro bei verheirateten überschreitet. darunter fällt keine einkomenssteuern an. hier finden sie ein rechenbeispiel für die tagespflege.

[update: 06.12.2007] volle besteuerung von tagesmüttern und tagesvätern erstmal gestoppt

von den kommunen geförderte tagesmütter müssen ihr einkommen vorerst nun doch nicht voll versteuern. die finanzminister der länder haben sich darauf geeinigt, die für januar geplante steuerpflicht für mindestens ein jahr auszusetzen. der ursprüngliche plan sah vor, die existierende ungleichbehandlung von staatlich geförderten und privaten tagesmüttern abzuschaffen. private tagesmütter müssen ihr einkommen versteuern und staatlich geförderte nicht. die neuregelung hätte eine höhere steuerbelastung und die sozialversicherungspflicht zur folge, was mit deutlichen mehrkosten für die betroffenen tagesmütter verbunden gewesen wäre. mehr dazu hier. der bundesverband für kindertagespflege freut sich über diese entscheidung, denn man müsse den tagespflegepersonen erst mehr für ihre arbeit zahlen, ehe man es ihnen wieder wegnehmen könne.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert