Haasenburg GmbH: Belegungsstopp bleibt weitgehend erhalten

Quittung und Taschenrechner (c) blickpixel / pixabay.de

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Jugendministerin Martina Münch hat heute entschieden, dass der Belegungsstopp weitgehend erhalten bleibt. „Der Belegungsstopp bleibt für den Standort Müncheberg vorerst bestehen. In Neuendorf darf die Haasenburg GmbH nur unter besonderen Auflagen ab dem 1. September neue Jugendliche aufnehmen. In Jessern kommt eine Belegung nicht in Betracht, weil der Träger den Standort derzeit stillgelegt hat. Damit können nur 12 von insgesamt 54 Plätzen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen unter klar bestimmten Bedingungen belegt werden“, so Münch. „Die Haasenburg bleibt unter verschärfter Beobachtung.“

Aufnahme nur mit Auflagen

Die Aufnahme neuer Jugendlicher am Standort Neuendorf ist an folgende Auflagen gebunden:

  • Neu aufgenommene Minderjährige können jederzeit direkten Kontakt mit ihrem Jugendamt, ihren Personensorgeberechtigten und der Untersuchungskommission aufnehmen.
  • Neu aufgenommene Minderjährige werden in den ersten vier Monaten engmaschig durch ihr Jugendamt begleitet.
  • Die Eingewöhnungsphase wird zeitlich begrenzt und das unterbringende Jugendamt, der Personensorgeberechtigte, der zuständige Erzieher und der neu aufgenommene Minderjährige stimmen sich im Anschluss über die Fortsetzung der Hilfe ab.
  • Monatlich dürfen auf Plätze mit freiheitsentziehenden Maßnahmen maximal zwei neue Minderjährige pro Gruppe aufgenommen werden.

Aufklärung der Missstände

Jugendministerin Münch bekräftigt erneut, alles dafür zu tun, um die Vorwürfe über gravierende Missstände in den Jugendhilfeeinrichtungen der Haasenburg GmbH umfassend aufzuklären. „Dabei setzen wir auf externe Unterstützung durch die unabhängige Untersuchungskommission“ , so Münch . Die Kommission ist derzeit dabei, den Umgang mit den Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH zu untersuchen, insbesondere bei denen, denen gerichtlich eine geschlossene Unterbringung zugelassen wurde. Die sechsköpfige Kommission wird die Ergebnisse ihrer Untersuchungen und ihre Empfehlungen zum weiteren Umgang mit den Einrichtungen der Haasenburg GmbH voraussichtlich bis zum Ende des Jahres vorlegen. Danach wird es eine Fachkonferenz geben, in der die Ergebnisse ausgewertet werden und darüber diskutiert werden soll, welche Hilfs- und Unterstützungsangebote für Jugendliche mit besonderen Problemlagen angemessen sind. Parallel dazu wird es auch weiterhin regelmäßige Besuche des Landesjugendamts in den Einrichtungen der Haasenburg geben.

Jugendministerin Münch hat zudem bereits angekündigt, dass sie auf Bundesebene eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf anstoßen wird. „Es fehlen bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen, in denen klar geregelt ist, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche in Jugendhilfeeinrichtungen mit freiheitsentziehenden Maßnahmen betreut und unterstützt werden – das will ich ändern.“ 

Wer sich bei der Untersuchungskommission melden und von seinen Erfahrungen berichten möchte, wendet sich direkt an den Vorsitzenden der Untersuchungskommission, Dr. Martin Hoffmann: Telefonnummer: 030 – 81 05 60 87

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