Randzeitenbetreuung kommt nun ab 2016 bis 2018 direkt aus dem Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (BMFSFJ). Das Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „KitaPlus“ läuft bereits seit dem 3. September 2015. Einziges Novum ist dabei, dass sich sowohl Träger von Kindertagesstätten als auch Kindertagespflegepersonen bewerben können. Es gibt zukünftig Fördermittel für Randzeitenbetreuung und flexiblere Öffnung.
Inhaltsverzeichnis
Bedarfs- und bedürfnisorientierte Kinderbetreuung
Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehört auch eine bedarfsorientierte Kinderbetreuung, wobei sich gerade aus der Berufstätigkeit der Eltern kein Platzanspruch ableiten lässt, da Kinderbetreuung ausschließlich den Bedarf des Kindes definiert. Immer wieder stößt man im Bundesgesetz und in den Landesgesetzen darauf, dass sich das Angebot der Kinderbetreuung pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren soll. Gerade in den neuen Bundesländern sind ganztägige Öffnungszeiten v0n früh morgens bis spät nachmittags längst normal. Entgegen aller Vorurteile etablierten sich vereinzelt Angebote, welche Übernachtarbeit, Wochenendarbeit und das allseits gefürchtete 3-Schicht-System abdecken.
Und trotzdem hat sich gerade das flexible Angebot der Kindertagespflege unlängst den Öffnungszeiten der Kindertagesstätten angepasst bzw. untergeordnet. Nicht nur, dass Tagesmütter und Tagesväter oft ihre eigene Vereinbarkeit von freiberuflicher Tätigkeit und Familie im Blick haben (müssen). Oft liegt es auch an der ganztags Definition vieler Kommunen, die in der Regel maximal 9 h regulär anbieten. Aufgrund von Gruppenstruktur und Platzmangel orientiert sich das Angebot so in der Regel an der Leistungsbereitschaft des Dienstleisters. Ein dritter und wichtiger Punkt ist sicherlich nach wie vor der gesellschaftliche Rahmen. Wenn rund 80% aller Angestellten zwischen 6 und 17 Uhr Teil- bzw. Vollzeit arbeiten, sind Randzeitenangebote und flexible Betreuung in kleinen homogenen Gruppen mit einer Betreuungsperson oft schwer umzusetzen, ohne den persönlichen Arbeits- und Lebensrhythmus entsprechend anzupassen. Demzufolge sind Randzeitenbetreuung und flexiblere Öffnungszeiten oft ein Thema für engagierte Großeltern und haushaltsnahe DienstleisterInnen.
Wer wird gefördert?
Und deswegen wohl hat sich das BMFSFJ wieder mal zur millionenschweren Förderung für Kindertagesstätten und Kindertagespflege durchgerungen, um zumindest den Anschein zu erwecken, dass im Bereich von Randzeitenbetreuung und Flexibilisierung „nur“ Geld fehlt. Im Grunde soll das neue Bundesprogramm KitaPlus“ passgenaue Betreuungsangebote für Kinder, deren Eltern im Schichtdienst arbeiten, ihren Lebensunterhalt ohne Partner verdienen müssen oder sich noch in der Ausbildung befinden, schaffen. Auch Berufsrückkehrerinnen, Selbstständige sowie Berufsgruppen, deren Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten bzw. des öffentlichen Dienstes liegen, können profitieren. Hierfür werden vom BMFSFJ 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Es werden nur neue Betreuungsangebote entsprechend des Umfangs der anvisierten Erweiterung der Öffnungszeiten gefördert.
Was wird gefördert?
Modellprojekte und -versuche zu verlängerten Öffnungszeiten gerade in Kindertagesstätten gab es schon oft und genauso oft sind sie anhand der Rahmenbedingungen gescheitert. Von nutzbar nur für bestimmte Eltern bis hin zu nicht praktikabel gab es viele Gründe für das Scheitern. Zu viel Arbeit, zu schlecht bezahlt und zu wenig genutzt wischten in vielen Kommunen eingebrachte Ideen vom Tisch. Von Bundesland zu Bundesland sorgen zu dem die Kinderbetreuungsgesetze für landesspezifische Umsetzungsschwierigkeiten. Oft waren es in der Vergangenheit Unternehmer bzw. Arbeitgeber, die in Zusammenarbeit mit lokalen (privatwirtschaftlichen) Dienstleistern Randzeitenbetreuung ermöglichten. Fördermittel wurden hier durch Eigenkapital und Eigenleistung ersetzt.
Mit dem „Bundesprogramm KitaPlus“ werden nun mit einer Laufzeit von drei Jahren zukunftsfähige Konzepte für bedarfsgerechte Betreuungszeiten gefördert. Es gibt Fördermittel für Randzeitenbetreuung,:
- die außerhalb der bisher angebotenen Regelbetreuung zwischen 8:00 und 16:00 Uhr liegt, z.b. bei Verlängerung auf 18 Uhr.
- die, Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende, an Feiertagen bis hin zur Abdeckung von Schichtarbeit schafft.
Gefördert werden neben Personalmitteln auch die Ausstattung, die für die Umsetzung des erweiterten Angebots erforderlich ist. So können Kindertageseinrichtungen Fördermittel bis zu 200.000 Euro im Jahr erhalten. Die Kindertagespflegepersonen bekommen bis zu 15.000 Euro jährlich.
Wo bekomme ich konkretere Informationen?
Klar, stehen viele Träger und Kindertagespflegepersonen nun vor der berühmten „wie-Frage“. Und auch darauf gibt es eine schnelle Antwort, Projektberaterinnen und Projektberater sollen Euch, liebe Kitas, Tagesväter und Tagesmütter unterstützen:
- bei der Entwicklung eines pädagogischen Konzepts für die optimale Umsetzung des erweiterten Angebotes
- bei der Sicherstellung der Nachhaltigkeit eines solchen Betreuungsangebots unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
- bei der Zusammenarbeit mit den Eltern.
Interessenbekundungen können ab sofort eingereicht werden unter interessenbekundung@bundesprogramm-kitaplus.de. Formulare, Anträge sowie weitere Hilfe findet ihr unter http://www.fruehe-chancen.de/was-politik-leistet/kitaplus/.
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