Entsendung deutscher Lehrkräfte in die USA Schuljahr 2014/2015

lehrer (c) Gila  / pixelio.de

lehrer (c) Gila / pixelio.de

Jedes Jahr seit 1986 gibt es für deutsche LehrerInnen die Möglichkeit in den USA zu unterrichten. Seither haben 1.152 deutsche Lehrkräfte aus allen 16 Bundesländern diese Chance genutzt und in den Bundesstaaten Texas, Missouri, North Carolina, Georgia, California, Virginia, New Jersey und South Carolina an einer Schule gearbeitet. Seit 1991 haben 214 Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern an GTEP teilgenommen. Erstaunlich ist, dass nicht nur angestellte LehrerInnen, die aktuell in Beschäftigung sind, teilnehmen können – von den teilnehmenden Lehrern bisher waren 51,5% in Deutschland arbeitslos bzw. arbeitssuchend.

Verantwortlich für die Durchführung des Programms auf deutscher Seite ist die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit der Checkpoint Charlie Stiftung in Berlin.

Wer kann teilnehmen?

  1. LehrerInnen, die das 1. und 2. deutsches Staatsexamen für das Lehramt oder einen Nachweis der Gleichwertigkeit bei anderen Abschlüssen haben.
  2. LehrerInnen, die nach dem Referendariat über mindestens 3 Jahre Unterrichtserfahrung verfügen sowie als möglichst auch als Klassenleiter tätig waren
  3. LehrerInnen, die eine Lehrbefähigung für das Schulwesen haben unabhängig von Fächern und Schulstufen
  4. LehrerInnen, die über gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse verfügen
  5. LehrerInnen, die über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügen (auf Grund vertraglicher Programmvereinbarungen mit den amerikanischen Erziehungs- und Einwanderungsbehörden)

Weitere Vorraussetzungen sind sehr hohe Flexibilität, Engagement und Anpassungsfähigkeit. Ein PKW-Führerschein und Fahrpraxis sollten vorhanden sein. Aus Gründen können Bewerber, die im Besitz einer Greencard bzw. mit einem/er US-BürgerIn verheiratet sind nicht berücksichtigt werden und am Programm teilnehmen.

Wie lange dauert der Austausch?

Die Vertragsdauer beträgt zunächst ein Jahr. Eine Verlängerung auf maximal drei Jahre ist möglich.

Was bekomme ich als Gehalt?

Je nach Berufserfahrung und Einsatzort liegt das Anfangsgehalt (Berufseinsteiger mit drei Jahren Berufserfahrung) bei ca. US$ 34.000 pro Jahr. Das Auswahlverfahren wird von den für die Durchführung verantwortlichen (o.a.) Behörden durchgeführt.

Wer kann sich bewerben?

Um ihre sprachlichen, landeskundlichen und sozialen Kompetenzen zu vertiefen, können sich bewerben:

  1. verbeamtete oder angestellte Lehrkräfte
  2. Arbeitssuchende Lehrerinnen und Lehrer mit Mindesberufserfahrung

Grundschullehrerinnen und -lehrer wurden in den letzten Jahren besonders gefragt.

Wo werde ich arbeiten?

Entsprechende Verträge bestehen mit den US-Partnerstaaten Texas, Nebraska, Delaware und Minnesota. Die Vermittlung erfolgt nach Bedarf der einzelnen Bundesstaaten. Ortswünsche können nicht berücksichtigt werden. Grundsätzlich werden alle Fächerkombinationen angefragt. Fächer wie Religion und Psychologie haben keine Vermittlungschancen. Je nach Bundesland kann es unterschiedliche Regelungen und Ergänzungen von seiten Ihres Arbeitgebers geben. In Berlin z.b. wird erfolgreichen Bewerbern Urlaub ohne Fortzahlung der Bezüge unter Anerkennung öffentlicher Belange gewährt. Lehrkräfte des Freistaats Bayern werden z.b. für die Teilnahme an STEP sonderbeurlaubt. Die Zeit der Tätigkeit in den USA wird nicht auf das Ruhegehalt angerechnet und Beihilfeansprüche für verbeamtete Lehrkräfte bleiben bestehen.

Welche Fristen sind einzuhalten?

Die Bewerbungsunterlagen (Das Bewerbungsformular ist in Englisch auszufüllen! ) und ein Merkblatt sind unter GTEP herunterzuladen. Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 3. Dezember 2013 bei der Checkpoint Charlie Stiftung eingegangen sein. Vom 10.-11.01.2014 findet in Berlin voraussichtlich ein Informations- und Auswahlwochenende statt. Den BewerberInnen wird der genaue Termin rechtzeitig bekannt gegeben.

Quelle: Checkpoint Charlie StiftungWolfensteindamm 9 | D-12165 Berlin | Telefon: +49 30 844906-0 | Internet: www.cc-stiftung.de

Kontaktdaten und Ansprechpartner für das Programm

Frau Grit Orgis (STEP-Direktorin) oder Frau Ina Frost (STEP-Koordinatorin)

c/ o Checkpoint Charlie Stiftung

Wolfensteindamm 912165 Berlin

Tel.: (030) 844906-0

Fax: (030) 844906-20

E-mail: step@cc-stiftung.de

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