Deutscher Verein erstellt Empfehlungen zur Verwandtenpflege

Familie | Vater, Mutter und Kind als Figuren (c) Stepanie Hofschlaeger / pixelio.de

Familie | Vater, Mutter und Kind als Figuren (c) Stepanie Hofschlaeger / pixelio.de

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. unterstützt Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe mit Empfehlungen zur Verwandtenpflege. Mit dem im Deutschen Verein kürzlich verabschiedeten Papier erhalten die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe Empfehlungen, wie sie Verwandtenpflegefamilien zur Seite stehen und sie fördern können. Neben rechtlichen Grundlagen werden geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote speziell für Verwandtenpflegefamilien thematisiert. Nach Ansicht des Deutschen Vereins ist es bei der Arbeit mit diesen Familien wichtig, sich der Besonderheiten im Vergleich zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen durch familienfremde Pflegepersonen bewusst zu werden und auf diese einzugehen.

Die Aufnahme eines Verwandten in der Familie

Wenn Kinder und Jugendliche nicht bei ihren Eltern leben können, werden sie häufig von Verwandten und manchmal von anderen Personen aus dem sozialen Umfeld aufgenommen. Das geschieht vielfach auf private Initiative und selbst organisiert, ohne Beteiligung öffentlicher Stellen. Die Verwandtenpflege bietet Kindern und Jugendlichen die Chance außerhalb des Elternhauses aufzuwachsen, ohne den Bezug zur eigenen Herkunft zu verlieren. Zumindest ein Teil ihrer gewohnten Umgebung und der bestehenden Bindungen bleibt ihnen erhalten. Das Engagement dieser Pflegepersonen ist eine wichtige Ressource, um eine gute Entwicklung von Kindern und Jugendlichen außerhalb ihres Elternhauses zu ermöglichen.

„Es ist uns sehr wichtig, dass dieses gesellschaftliche Engagement der Pflegepersonen anerkannt wird und sie die nötige Unterstützung bekommen“, sagt Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Laut Statistischen Bundesamt lebten im Jahr 2011 von 61.894 Pflegekindern insgesamt 18.924 bei Verwandten. Das entspricht einem Anteil der Verwandtenpflege an der Vollzeitpflege von 22%. Erfasst sind dabei nur solche Pflegeverhältnisse, in denen Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege oder eine entsprechende Hilfe für junge Volljährige gewährt wird. Die Gesamtzahl der Verwandtenpflegeverhältnisse ist bedeutend höher: Auf den Mikrozensus gestützte Berechnungen im Rahmen eines Forschungsprojekts ergaben für das Jahr 1995, dass 70.555 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien bei Verwandten lebten. Das entsprach damals einem Anteil von 58 % an allen Pflegeverhältnissen – mit und ohne Hilfe zur Erziehung.

Die ausführliche Empfehlung ist unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2014/DV-26-13-Empfehlungen-Verwandtenpflege abrufbar.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

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