Jedes Jahr seit 1986 gibt es für deutsche LehrerInnen die Möglichkeit in den USA zu unterrichten. Seither haben 1.152 deutsche Lehrkräfte aus allen 16 Bundesländern diese Chance genutzt und in den Bundesstaaten Texas, Missouri, North Carolina, Georgia, California, Virginia, New Jersey und South Carolina an einer Schule gearbeitet. Seit 1991 haben 214 Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern an GTEP teilgenommen. Erstaunlich ist, dass nicht nur angestellte LehrerInnen, die aktuell in Beschäftigung sind, teilnehmen können – von den teilnehmenden Lehrern bisher waren 51,5% in Deutschland arbeitslos bzw. arbeitssuchend.
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Für Dienstleister, Netzwerk- und Kooperationspartner lesen sie hier speziell aufbereitete und themenrelevante Beiträge rund um ihr tägliches Tun von denen sie profitieren können. Für direkte Rückfragen zu den Artikeln erreichen Sie unsere Redaktion unter 0341-355408-18.
Depression am Arbeitsplatz – Warnhinweise rechtzeitig erkennen und handeln
Der Europäische Depressionstag (European Depression Day = EDD) feiert Jubiläum. Zum 10. Mal jährt sich der jeweils zum 1. Oktober durch die European Depression Association (EDA) ausgerufene Tag. Inzwischen beteiligen sich 19 europäische Länder, deren Ziel es ist, über Depression und deren Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären.
weiterlesenAngemessenheit der Bezahlung von Tagespflegepersonen in Dresden
Das Verwaltungsgericht Dresden hat am 24. Februar 2016 über den Antrag eines Tagesvaters in einem Musterverfahren zur Angemessenheit der städtischen Geldleistung für Tagespflegepersonen entschieden. Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens waren Leistungsbescheide seit dem Jahr 2013. Nach der Rechtsauffassung des Gerichtes konnte die Stadt nicht hinreichend plausibel aufzeigen, dass die Höhe der gezahlten monatlichen Geldleistung angemessen ist. Es hat die Bescheide aus diesem Grund aufgehoben. Aktuell liegt der Stadt lediglich der Tenor der richterlichen Entscheidung vor. Danach wird die Stadt verpflichtet, „[…] über die laufende Geldleistung des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu zu entscheiden.“
weiterlesenDie Fachkräftereserve in der Kinderbetreuung ist 2013 nahezu ausgeschöpft
In den vergangenen Jahren sind zahlreiche Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung aus einer anderen Tätigkeit in ihren erlernten Beruf zurückgekehrt. Während beispielsweise 2006 rund 12.000 Personen wieder eine Stelle in diesem Bereich annahmen, waren es 2013 fast 31.000. Das zeigt eine am Montag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) durchgeführt wurde.
weiterlesenMänner in der Kindertagesbetreuung auf dem Vormarsch
Im März 2007 waren 11.111 Männer beruflich in der Kindertagesbetreuung tätig. Davon arbeiteten 10.373 in Tageseinrichtungen direkt mit den Kindern und 738 als Tagesvater.
weiterlesenSchwangere Ärztinnen dürfen operieren
Ärztinnen in der Schwangerschaft dürfen unter individuell abgesicherten Bedingungen operieren. Bisher endete der Einsatz von jungen Chirurginnen im Operationsaal nach Bekanntgabe der Schwangerschaft und bremste sie aufgrund der heute unzeitgemäßen Auslegung des Mutterschutzgesetzes von 1952 in ihrer beruflichen Entwicklung aus. Unter welchen Bedingungen schwangere Chirurginnen das Skalpell in der Hand behalten dürfen, informiert das Projekt „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) des Jungen Forums der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) in Zusammenarbeit mit dem Perspektivforum Junge Chirurgie (1). Das Projekt geht heute mit der neuen Website www.OPidS.de an den Start. Im Zentrum der Website steht das Positionspapier „Operieren in der Schwangerschaft“. Es bietet Schwangeren, ihren Vorgesetzten und Akteuren des Gesundheitswesens alle notwendigen Informationen, auf deren Grundlage jede Klinik in Rücksprache mit der zuständigen Aufsichtsbehörde für eine schwangere Chirurgin die Fortführung der operativen Tätigkeit ermöglichen kann.
weiterlesenMitarbeiter mit mehr Zeit für den Unternehmenserfolg: Arbeitgeber spendiert Haushaltshilfe
Gute Mitarbeiter bindet man gern an das Unternehmen. Der Kinderbetreuungskostenzuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG ist eine Möglichkeit für Arbeitgeber Mitarbeiter zu motivieren. Auch eine Haushaltshilfe lässt sich als Benefit einsetzen. Doch seit Corona wissen wir, die Betreuung der Kinder außer Haus ist in Pandemiezeiten nicht immer möglich. Neben Homeoffice kommt noch Homeschooling. Da muss für das Mittagessen gesorgt und die Hausaufgaben der Kinder begleitet werden. Zwar kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter ins Homeoffice gehen lassen, die Kinderbetreuung kann er nicht abnehmen.
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