Eine Kindertagespflegeperson betreut nach §43 SGB 8 maximal 5 Kinder im Alter nach der Geburt bis zum 14. Lebensjahr. Da Bildung Ländersache ist, gibt es natürlich von Bundesland zu Bundesland verschiedene Kinderbetreuungsgesetze, die nochmal spezifische Regelungen und landestypische Anpassungen beinhalten. Das sächsische Kindertagesstättengesetz formuliert, dass Kindertagespflege und Kindertagesstätte gleichwertige Angebote sind, die von den Sorgebrechtigten für ihre Kinder zur Betreuung gewählt werden können. Darüber hinaus besteht in beiden Betreuungsformen die gesetzliche Verpflichtung den Bildungsauftrag nach §2 SächsKiTaG umzusetzen, welcher genauer ausformuliert im sächsischen Bildungsplan nachzulesen ist.
Vor dem Hintergrund, dass seit August 2013 mit der Betreuungsgarantie der kommunale Handlungsdruck im frühkindlichen Bildungsbereich gewachsen ist, wollen wir mit unseren Gästen darüber ins Gespräch kommen,
- welchen Stellenwert die Kindertagespflege künftig in Leipzigs frühkindlicher Betreuungslandschaft einnehmen wird,
- wie die Anerkennung und Aufwertung des Berufsbildes „Kindertagespflege“ – insbesondere auch durch die Stadt Leipzig geplante qualifizierende Weiterbildung – erreicht und
- das Defizit zwischen rechtlich zugesicherter Gleichbewertung von Kindertagespflege und Kita-Betreuung auf kommunaler Ebene ausgeglichen werden kann.
Gäste des Abends
- Uta Weise, stellvertretende Abteilungsleiterin Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen im Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig
- Claudia Ullrich-Runge, Referentin für Familie und Familienpolitik beim Deutschen Jugendinstitut e. V.
Datum: 21. November 2013 – 19:00 Ort: Bürgerbüro „Café Tiefensee“, Zentralstraße 1, 04109 Leipzig
Update
An dieser Stelle finden Sie einen Mitschnitt der Diskussion als MP3-Mitschnitt und die Folie des Impulsreferates von Frau Ulrich-Runge.
Folien Zukunft der Kindertagespflege – Aktuelle Bestandsaufnahme zur Situation in Leipzig
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