Die Kindertagespflege beinhaltet neben allen Chancen, die sich aus einer freiberuflichen Tätigkeit ergeben auch alle damit zusammenhängenden Risiken. Für angehende Tagesmütter und -väter ist eine gute und unabhängige Beratung existenziell. Vom richtigen Raum über die Finanzierung bis hin zur Kundengewinnung ist die Kindertagespflegeperson eigentlich ihr eigener Chef.
Sie inseriert und bietet Ihre Leistung an und Interessenten schließen letztlich einen privatrechtlichen Vertrag, der die Betreuung und Umsetzung ausgestaltet.
Vom Einzelkämpfer zum Dienstleister
Die Kinderbetreuung ist eines der sensibelsten Dienstleistungsfelder überhaupt. Die Wünsche der Sorgeberechtigten, die laut Grundgesetz den Bildungs- und Erziehungsauftrag vorrangig inne haben, gilt es nicht zu 100 % zu entsprechen – jedoch bedarf es eines starken Angebots um in der Betreuungslandschaft Fuß zu fassen. Um langrfristig am Markt zu bleiben, ist es außerdem wichtig sich fachlich versiert und kindorientiert zu präsentieren. Während es neben dem Bundesgesetz auch noch 16 unterschiedliche Landesgesetze gibt und dazu noch je nach Landkreis und Ort individuelle Regelungen ist es zwingend erforderlich sich schon länger vor dem Tätigkeitsstart mit dem Wunsch Tagesmutter oder Tagesvater zu werden, auseinandersetzen.
Für alle grundsätzlichen Eventualitäten, wie z.b. den Krankheitsfall, die Frage nach zusätzlichen Betreuungsstunden oder das Mittagessen, lohnt es sich möglichst frühzeitig drüber nachzudenken und praktikable Lösungen zu finden.
Der Lohn für geleistete Dienste
„Ein immer wieder kehrender Knackpunkt im Betreuungsverhältnis ist das Geld. Nichtgezahlte Betreuungsleistungen durch die Eltern, eine vorzeitige Kündigung, die Missachtung von Absprachen und Verträgen treiben selbst eingefleischte Tagesmütter und -väter regelmäßig an die Grenzen Ihrer Belastbarkeit. Das Kind im Blick hilft manches nette Wort oder die liebevoll handgeschriebene Erinnerung nur begrenzt und dabei ist Kindertagespflege eine Dienstleistung, die natürlich auch juristisch gedeckelt ist. Es ergeben sich Rechte und Pflichten aus dem Betreuungsverhältnis für beide Seiten.
Viele Sorgeberechtigte mögen sich dem Glauben hingeben, dass der Kindertagespflegeperson die Hände gebunden sind und diese kaum gegen SchuldnerInnen vorgehen. Vom bürgerlichen Gesetzbuch aus betrachtet, handelt es sich jedoch mit Eingehen des Vertrages um ein wechselseitiges Schuldverhältnis deren Ansprüche notfalls via Mahnbescheid eingefordert werden können. Vorraussetzung dafür ist es vor allem, dass die Kindertagespflegeperson das Aufsetzen eines korrekten Forderungsschreibens an die Eltern, Kosten für das Porto sowie die letztliche Beantragung des Mahnbescheides nicht scheut. Allein das Einstellen der weiteren Betreuungsleistung bis zur vollständigen Bezahlung ist zwar korrekt – bringt jedoch nur wenig, wenn noch offene Forderungen über Monate zu begleichen sind.
Die vorzeitige Kündigung
Sehr zum Ärger aller am Betreuungsprozess beteiligten sind vorzeitige Kündigungen oft ein Ausdruck vom Betreuungsnotnagel Kindertagespflege. Der Neubau von Kindertagesstätten verdrängt natürlich in manchen Regionen Betreuungsverhältnisse in Kindertagespflege. Trotzdem, dass in vielen Landesgesetzen die Kindertagespflege ein ebenbürtiges Angebot zur KiTa ist, greifen Viele Eltern nur widerwillig oder als Überbrückung auf die Kindertagespflegeperson zurück. Mit der Folge, dass es wirklich langfristige und sichere Betreuungsverträge nur bedingt gibt und im Vertrag enthaltene Kündigungsfristen nicht eingehalten werden.
Das Recht der Kindertagespflegeperson auf Leistungsausgleich ergibt sich auch hier mit der Unterschrift unter dem Betreuungsvertrag. Sie bietet die Leistungen in einem Schreiben an die Eltern weiter an und besteht auch auf die Zahlung des vereinbarten Entgeltes. Als Fazit lohnt es sich in jedem Fall persönliche Bedenken gegenüber eines Forderungsmanagements zurückzustellen und mit Hinblick auf eine hauptberufliche Tätigkeit in Finanz- und Vertragsfragen rechtliche und steuerrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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