demenzkranke sind in der definition von pflegebedürftigkeit nicht berücksichtigt. der begriff muss erweitert werden. demenzkranke haben zwar keine grundpflegebedarf, aber einen hohen betreuungsbedarf. dieser wird bisher nicht ausreichend beachtet.
in deutschland leben million demenzkranke. davon sind 700 000 von alzheimer betroffen. aufgrund des demografischen wandels kann davon ausgegangen werden, dass diese zahlen weiter steigen. durch die reform der pflegeversicherung wurde ein zusätzlicher betreuungsbetrag bis zu 2400 euro im jahr für menschen mit erheblich eingeschränkter alltagskompetenz vorgesehen. allerdings ist dies immer noch zu wenig, so der präsident des sozialverbands vdk deutschland , walter hirrlinger. „wir brauchen eine zusätzliche neue pflegestufe 0, damit auch demente von ambulanten diensten angemessen zu hause versorgt werden können. die meisten menschen wollen erfahrungsgemäß im vertrauten umfeld bleiben und nicht ins pflegeheim.“
hirrlinger wies darauf hin, dass die koalition einen referentenentwurf zur reform der pflegeversicherung vorgelegt habe, ohne den begriff der pflegebedürftigkeit zu überdenken. „das ist ungefähr so, als wenn man erst ein haus baut und sich anschließend auf die quadratmeterzahl einigt.“
[update: 26.10.2014] Mehr als nur Pflegestufe 0
Alles neu in der Pflege hieß es bereits im zum 01. Januar 2013. Die Pflegestufe 0 für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wurde eingeführt. Zum 1. Januar 2015 wird die Pflege in Deutschland mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz zukunftsfähig gemacht. Das 2. Pflegestärkungsgesetz sieht vor, dass die sogenannte Pflegestufe umgewandelt wird in Pflegegrade. Die Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes, die dazu erforderlich ist, befindet sich gerade in der Erprobung.
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