Gut 25 Prozent der Deutschen können sich gut vorstellen, eine Pflegekraft illegal zu beschäftigen, damit ihre Angehörigen zuhause gepflegt werden können. Fast 60 Prozent der Arbeitnehmer würden selbst anpacken und können sich vorstellen, zur Pflege ihrer Angehörigen im Job auszusetzen. Das ergab eine repräsentative Umfrage der DKV Deutsche Krankenversicherung.
(ddp direct) Die illegale Beschäftigung von Pflegekräften stößt auf große gesellschaftliche Akzeptanz. Zwar geben 58 Prozent der Befragten an, sie könnten sich eine illegale Beschäftigung zur Pflege ihrer Angehörigen nicht vorstellen. Aber jeder Vierte hätte mit einem solchen Rechtsbruch offenbar keine größeren Probleme. Die Skrupel verschwinden mit höherem Bildungsabschluss. Während 68 Prozent der Hauptschulabsolventen sich illegale Beschäftigung nicht vorstellen kann, sind es bei Menschen mit Abitur nur noch 51 Prozent. Dabei ist die illegale Beschäftigung kein Kavaliersdelikt, sondern mindestens eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern bis zu 500.000 Euro belegt ist.
Schätzungen zufolge sind 60.000 bis 100.000 illegale Pflegekräfte in deutschen Haushalten beschäftigt.
Für Monatslöhne von vielleicht 1.000 Euro leisten sie oft eine 24-Stunden-Pflege, die bei einem professionellen Pflegedienst ein Vielfaches kosten würde. Ohne Sozialversicherung haben sie in Deutschland keine Absicherung, wenn sie krank oder arbeitslos werden. Die Beschäftigung einer solchen Kraft ist in Deutschland jedoch auch legal mit Anmeldung bei der Sozialversicherung möglich.
Beliebter als die Vorstellung einer illegalen Pflegekraft ist bei den Deutschen die Idee, selbst mit anzupacken
58 Prozent der Arbeitnehmer können sich vorstellen, ihre Berufstätigkeit eine Zeitlang zu unterbrechen, um einen Angehörigen zu pflegen. Frauen wären mit 62,4 Prozent etwas häufiger dazu bereit als Männer mit 55,4 Prozent. Überdurchschnittlich groß ist die Bereitschaft bei Menschen mit einem Haushaltseinkommen unter 1.500 Euro (69 Prozent). Etwa ein Viertel der Befragten kann sich nicht vorstellen, eine Zeitlang Job gegen Pflege zu tauschen.
Familienpflegezeit mit Freistellung
Seit der Pflegereform 2008 haben Arbeitnehmer das Recht, sich bis zu einem halben Jahr von der Arbeit ganz oder teilweise freistellen zu lassen. Seit 2012 ist eine teilweise Freistellung im Rahmen der Familienpflegezeit von zwei Jahren möglich, hier besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Beide Pflegezeitmodelle werden nur von einer Minderheit der Pflegenden in Anspruch genommen. Nach Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2011 setzt die Hälfte der Arbeitnehmer, wenn sie die Pflege eines Angehörigen übernehmen, die Berufstätigkeit unverändert fort. Nur vier Prozent der Berechtigten haben demnach die Pflegezeit genutzt. Und auch die neue Familienpflege wird nach Presseberichten nur in einigen hundert Fällen wahrgenommen.
Die DKV ließ im Rahmen des DKV-Reports „Wie gesund lebt Deutschland?“ 2012 die Menschen ergänzend zum Thema Pflege befragen. Die Zahlen beruhen auf den Antworten von über 2.000 Menschen unter 66 Jahren, die im März und April 2012 von der GfK befragt wurden, und sind repräsentativ für die entsprechende Bevölkerung in Deutschland.
Über die DKV
Die DKV ist seit über 80 Jahren mit bedarfsgerechten und innovativen Produkten ein Vorreiter der Branche. Der Spezialist für Gesundheit bietet privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices, und organisiert eine hochwertige medizinische Versorgung. 2011 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 4,9 Mrd. Euro.
Die DKV ist der Spezialist für Krankenversicherung der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.dkv.com
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