Ministerin Münch kündigt Konsequenzen an: Schließung der Haasenburg-Heime

Jugendliche am See (c) Ben Kempe / pixelio.de

Jugendliche am See (c) Ben Kempe / pixelio.de

Jugendministerin Martina Münch und der Vorsitzende der Untersuchungskommission, Dr. Martin Hoffmann, haben heute den Bericht und die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Untersuchung der Einrichtungen der Haasenburg GmbH vorgestellt. „Ich habe im Juni dieses Jahres versprochen, bis Ende des Jahres einen Bericht zu den Vorfällen und zur Arbeit in den Heimen der Haasenburg GmbH vorzulegen und transparent mit den Ergebnissen umzugehen – Ich freue mich, dass ich das Versprechen dank der schnellen und engagierten Arbeit der Mitglieder der Untersuchungskommission deutlich früher als geplant einlösen kann“, so Münch. „Für dieses außerordentlich hohe Engagement möchte ich mich bei allen sechs Kommissionsmitgliedern sehr herzlich bedanken.“

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Zukunft der Kindertagespflege – Aktuelle Bestandsaufnahme zur Situation in Leipzig

Nachwuchs schläft im Weidenkorb (c) esudroff / pixabay.de

Nachwuchs schläft im Weidenkorb (c) esudroff / pixabay.de

Eine Kindertagespflegeperson betreut nach §43 SGB 8 maximal 5 Kinder im Alter nach der Geburt bis zum 14. Lebensjahr. Da Bildung Ländersache ist, gibt es natürlich von Bundesland zu Bundesland verschiedene Kinderbetreuungsgesetze, die nochmal spezifische Regelungen und landestypische Anpassungen beinhalten. Das sächsische Kindertagesstättengesetz formuliert, dass Kindertagespflege und Kindertagesstätte gleichwertige Angebote sind, die von den Sorgebrechtigten für ihre Kinder zur Betreuung gewählt werden können. Darüber hinaus besteht in beiden Betreuungsformen die gesetzliche Verpflichtung den Bildungsauftrag nach §2 SächsKiTaG umzusetzen, welcher genauer ausformuliert im sächsischen Bildungsplan nachzulesen ist.

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Praxis trifft Wissenschaft: Start der ersten akademischen Hebammenausbildung in Berlin

Frühchen (c) tammydz / pixabay.de

Frühchen (c) tammydz / pixabay.de

Im ausbildungsintegrierten Studiengang Hebammenkunde eignen sich 20 Frauen den Beruf der Hebamme an. Nach sechs Semestern erwerben sie die europaweit anerkannte Berufszulassung; zwei weitere Semester Studium und die Bachelorthesis an der EHB folgen.„Der neue Studiengang Hebammenkunde bietet die Möglichkeit, und zwar erstmals in Berlin, den Beruf der Hebamme auf Hochschulniveau zu erlernen und einen Abschluss als Bachelor of Science zu erlangen‘‘, beschreibt Prof. Dr. Petra Völkel, Prorektorin der EHB, das Ausbildungsmodell und verweist zugleich auf dessen Pioniercharakter: 

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Inklusion und Selektion im Schulwesen schließen sich aus

rollstuhl (c) Gerd Altmann  / pixelio.de

rollstuhl (c) Gerd Altmann / pixelio.de

Die Waldorfschulen in Deutschland sehen sich als Vorreiter bei der Umsetzung des Inklusionsgedankens, wie er in der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert ist. Der Bund der Freien Waldorfschulen (BdFWS) bietet allen Waldorfschulen seine Unterstützung an, die sich in diese Richtung weiterentwickeln wollen. Dies bekräftigten Vertreter des BdFWS am Mittwoch vor Journalisten in Berlin. Mit einem großen Kongress in der Bundeshauptstadt vom 20.-22. September 2013 will die Waldorfschulbewegung zum Erfahrungsaustausch über Inklusion beitragen.

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Neue Materialien auf Online-Abenteuerwelt Nutrikid

Logo (c) nutrikid.com

Logo (c) nutrikid.com

Das Onlineportal und Ernährungsspiel „Nutrikid – die Abenteuerwelt, die durch den Magen geht!“ bietet auf www.nutrikid.com zum download acht neue Arbeitsblätter. Sie vermitteln in Schulen oder zu Hause spielerisch und leicht verständlich die Grundsätze zu Ernährung, Gesundheit und Bewegung. damit übertragen Lehrer und Eltern von Schülern der 2. bis 4. Klasse die Inhalte des bekannten Ernährungsspiels aus der digitalen Welt in den Unterricht oder den Familienalltag.

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Arbeiten am Limit in der KiTa

Kind rutscht (c) Monika Torloxten / pixelio.de

Kind rutscht (c) Monika Torloxten / pixelio.de

So oder so ähnlich kann man die Arbeit in den vollen Kindertagesstätten in Sachsen beschreiben. Kommunen und der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe wissen bestens Bescheid, wie die tatsächlichen Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen aussehen. Die gesetzlichen 1:13 im Kindergarten, die im letztem Haushaltsjahr (2009) auf 1:12 gesenkt werden sollten, sind längst nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

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