Integration statt Separation?! Mehr behinderte Kinder in die Regelschule

Klingel mit Rollstuhlsymbol (c) BrandtMarke / pixelio.de

Klingel mit Rollstuhlsymbol (c) BrandtMarke / pixelio.de

Integration bedeutet im Schulalltag mehr behinderte Kinder in die Regelschule zu schicken als diese weiterhin auf extra Schulen zu separieren. Soweit so gut – leider  ist nur jedes 6. Kind in einer Regelschule behindert. Das bedeutet laut VDK, dass Deutschland beim gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder das Schlusslicht in Europa bildet. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung in dem vorliegenden Behindertenbericht einräumen muss, dass nur 15,7 Prozent aller Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule besuchen. 84,3 Prozent gehen in die Förderschule.

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Durchsetzung von Vergütungsansprüchen in der Kindertagespflege

Vater und Kind (c) hince / pixabay.de

Vater und Kind (c) hince / pixabay.de

Die Kindertagespflege beinhaltet neben allen Chancen, die sich aus einer freiberuflichen Tätigkeit ergeben auch alle damit zusammenhängenden Risiken. Für angehende Tagesmütter und -väter ist eine gute und unabhängige Beratung existenziell. Vom richtigen Raum über die Finanzierung bis hin zur Kundengewinnung ist die Kindertagespflegeperson eigentlich ihr eigener Chef.  

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vorteile für verbände durch die geplante reform des spendenrechts

Wider den Paragraphen-Dschungel (c) geralt / pixabay.de

Wider den Paragraphen-Dschungel (c) geralt / pixabay.de

viele menschen engagieren sich im ehrenamt in vereinen und verbänden. die zahl ist von jahr zu jahr steigend. trotzdem, dass die arbeit lobenswert erscheint und teilweise unstrukturiert wirkt, unterliegt sie in dieser form doch sehr festen regeln. die arbeit von vereinen ist vielfältig und bunt. je nach seinen entsprechenden Interessenslagen oder/und den beruflichen fähigkeiten kann man sich sein ehrenamtliches engagment selbst aussuchen. manche machen das sehr strukturiert, andere rutschen über erwerbslosigkeit oder eine berufliche umorientierung ins gesellschaftliche engagment.

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Steuerregeln für Kindertagespflege und Pflegeeltern

Kinderhände auf Tapete (c) knipseline / pixelio.de

Kinderhände auf Tapete (c) knipseline / pixelio.de

in seinem schreiben mit dem aktenzeichen (AZ: IV C 3 – S 2342/07/0001) hat das bundesfinanzministerium die steuerregeln für tagesmütter, tagesväter und pflegepersonen festgelegt. demnach sind kindertagespflegepersonen, welche in ihren eigenen räumen fremde kinder betreuen, grundsätzlich selbstständig. aus vereinfachungsgründen hat das finanzministerium beschlossen, dass tagesmütter, tagesväter und pflegepersonen von ihren einnahmen monatlich 300 euro pro betreutes kind pauschal als betriebsausgaben abziehen dürfen. einzige voraussetzung ist eine betreuungszeit von täglich mindestens 8 stunden.

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