Berufshaftpflichtversicherung von Hebammen bis Mitte 2016 geregelt

Frühchen (c) tammydz / pixabay.de

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Noch lange vor dem 5. Mai, dem internationalen Hebammentag, kündigt sich eine vorläufige Lösung für die Berufshaftpflichtversicherung von Hebammen an. Wie süddeutsche.de am 11.4.2014 berichtete, hat sich diese Lösung bereits noch vor der geplanten Demonstration am 12.4.2014 in Berlin eingestellt.  Dabei macht aber keiner einen Hehl daraus, dass diese einzig und allein durch den Druck von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf die Versicherungsverbände und die darin organisierten Konzerne möglich wird.

Und sie ist auch nicht endgültig…

Denn nicht mal ein Jahr Verlängerung ist für das Problem der ab Mitte 2015 Berufshaftpflichtversicherung von Hebammen rausgeholt wurden. Die bis dahin endenten Versicherungsverträge der Securon, die die Berufshaftplficht für freiberufliche Hebammen und Geburtshelfer federführend mit bisher 2 weiteren Versicherern anbot, laufen nun lediglich weiter bis Mitte 2016. Das eigentliche Problem, nämlich eine bezahlbare Berufshaftpflichtversicherung von Hebammen sowie freiberufliche Geburtshelfer zu kreiieren, wurde weder angefasst noch ist es vom Tisch. Lediglich eine längere Reaktionszeit ist gewonnen, die es der gesetzgebenden Instanz in Deutschland möglich machen wird, sich umfassend und intensiv mit dem Erarbeiten einer echten Lösung zu beschäftigen.

In den sauren Apfel…

beißen natürlich bis Mitte 2016  rund 3.500 freiberuflich arbeitende Frauen, die diese Form der Geburtshilfe ausüben (wollen).  Denn sie müssen mit steigenden Versicherungsprämien von bis zu 20% pro Jahr rechnen. Statt bisher ca.  4242 € wären bis Mitte 2016 rund 6000 Euro pro Jahr fällig. Wie schon zum Ausgangspunkt der Debatte die Securon mitteilte, zählen Freiberufler, die Entbindungen durchführen zur Hochrisikogruppe bei den Versicherern. Zum einen beträgt die Verjährungsfrist nach §199 Abs. 2 BGB wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit ab Begehung der Handlung, Pflichtverletzung oder sonstigem schadensauslösenden Ereignis 30 Jahre. Zum anderen können neben dem Geschädigten z.b. auch die Krankenkassen bereits geleistete Zahlungen gegenüber der Haftpflicht geltend machen und diese zurückfordern. Ein dritter Grund ist natürlich, dass der Schadensersatz und die laufenden Kosten für Behandlungen etc. über viel längere Zeiträume aufgrund der gestiegenen Lebenserwarung gezahlt werden (müssen).

Eine endgültige Regelung…

ist aktuell nicht in Sicht. Mit der Securon werden sich vorläufig die Versicherungskammer Bayern (mit 55%) sowie eine Gruppe von Versicherungskonzernen (mit insg. 15 %) an der Absicherung des Hochriskiogeschäfts beteiligen. Lösungsdiskussionen werden natürlich mit Sicherheit weitergeführt – auch, wenn es keine wirklich objektive Lösung zu Gunsten von allen geben kann. Das hat unter anderem folgenden Gründe:

  1. Zum einen kann man objektiv einen entstandenden Geburtsfehler und dessen langfristige Kosten nicht zu Lasten der Geschädigten bzw. des Sozialstaates deckeln. Das würde bedeuten, wir alle kommen für den Fehler auf, und zum anderen würden wohl nach Meinung der Berufsverbände sowie der Bundesregierung auch noch andere Branchen (z.b. Ärzte) eine Deckelung von Schäden verlangen können.
  2. Eine Anhebung der Kosten eventuell mit privater Beteiligung der Mütter und Väter, welche die Hausgeburt oder die Geburt im Geburtshaus der im Krankenhaus vorziehen, wäre zwar denkbar, ist aber faktisch nicht diskutabel, da man das Recht auf die Geburtswahl nach dem Geldbeutel begrenzen würden. Nicht zuletzt bereitet dieser Gedanke auch vielen freiberuflichen Geburtshelfern unbehagen.
  3. Die Einrichtung eines (Geburtsfehler-)fonds wäre zwar im Grunde eine passable Möglichkeit aber auch hier schrillen bei vielen die Alarmglocken. Wie und wo soll das Geld für einen Fond herkommen?
  4. Subventionierte Versicherungsprämien für die Berufshaftpflichtversicherung von Hebammen würden ebenfalls den Steuerzahler belasten und einen staatlichen Eingriff darstellen, den letzlich auch der Bürger aus seinem Portomanaie bezahlt.

Was sicherlich klar ist, dass gute Arbeit auch bei Freiberuflern einer guten Entlohnung bedarf. Freibruflich Geburten durchzuführen, ist aufgrund der Versicherungsprämien auch an einen gewissen Leistungsdruck gekoppelt. D.h. man muss schon wirklich auch Entbindungen durchführen und so auch entsprechend Einnahmen erzielen. Das wird für viele Einzelkämpfer mit solchen Prämien gar nicht mehr zur Debatte stehen. Sie werden sich zukünftig vielleicht lieber in Geburtshäusern organisieren oder gar in eine Festanstellung wechseln. Was genau kommt, muss man halt abwarten. Eventuell gelingt es Deutschland bei der Neuorganisation dieser Problematik ein wirklich innovatives und zukunftsträchtiges Modell zu entwickeln.

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