Auch Tagesmütter und -väter haben längst die Vorteile der Präsentation auf der eigenen Homepage erkannt. Die eigene Webseite kann aber auch Probleme bereiten und abmahnwürdig sein. Gerade bei einem fehlendem Impressum kann es teuer werden. Im Internet finden interessierte Kindertagespflegepersonen seit kurzem einen Leitfaden zur Impressumspflicht.
Das Bundesjustizministerium möchte die Kindertagespflegebranche vor teuren Abmahnkosten schützen und den Kindertagespflegepersonen helfen, die Anbieterkennzeichnung (Impressum) dem Telemediengesetz (TMG) gemäß zu gestalten. Allerdings weist das Ministerium im gleichen Atemzug auch darauf hin, dass der Leitfaden lediglich eine Orientierungshilfe darstellt und keinen Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit darstellt. Um das Abmahnrisiko so gering wie möglich zu halten, sollten die Tagesmütter und Tagesväter in Zweifelsfällen lieber zu umfangreiche als zu knappe Angaben machen bzw. einen spezialisierten Anwalt konsultieren.
Der kostenlose Leitfaden für ein fehlerfreies Impressum
Der Leitfaden geht vom aktuellen Rechtsstand aus. Wenn Fragen in der Rechtsprechung noch nicht abschließend entschieden wurden, wird darauf hingewiesen. Bei Änderungen der Rechtslage soll der Ratgeber in Zukunft immer angepasst werden. Der Leitfaden steht auf der Homepage des Ministeriums für Sie kostenfrei zur Verfügung. Bereits zum 1.3.2007 kam es zu einer Neuregelung der Impressumspflicht.
[Update: 26.09.2009] Die eigene Homepage barrierefrei gestalten
Als Anbieter und Dienstleister nutzen Sie die Möglichkeit mit ihrem Webauftritt einen Anker für potententielle Kunden und Interessenten zu schaffen. Ein Teil ihrer Besucher hat womöglich auch Handicaps. Das sie diese Anforderung in ihrem Webauftritt bedenken sollten, ist eigentlich selbstverständlich. Es gibt bereits barrierefreie bzw. barrierearme Contentmanagmentsysteme und Möglichkeiten die eigene Website auf Barrierefreiheit zu testen. Die Dienstleisterbetreuung der familienfreund KG hat 14 Punkte zusammengestellt, die eine Barrierefreiheit unterstützen.
14 Punkte für Barrierefreiheit auf einen Blick:
- äquivalente Alternativen zu audio- oder visuellem Material
- keine Kodierung von Informationen allein über Farbe
- Auszeichnungen und Stylesheet-Angaben
- Verdeutlichung der verwendeten Sprachfassung
- keine Verwendung von Tabellen zur Layoutgestaltung
- Alternativen für ältere oder andere Browsertypen anbieten
- Kontrolle des Anwenders über zeitabhängigen Inhalt
- der Zugang zu eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen
- das Webdesign muss unabhängig vom Eingabegerät sein
- Einsatz von Interimslösungen
- Einsatz von W3C-Technologien und Befolgen der W3C-Richtlinien
- Informationen zum Kontext und zur Orientierung
- klare Navigationsstrategien
- Einfachheit und Klarheit von Webseiten
Wichtig ist es vor allem an der Benutzerfreundlichkeit zu schrauben. Dafür benötigen sie von ihren (potentiellen) Kunden und Interessenten hauptsächlich Feedback. Wenn ihnen niemand sagt, was auf ihrer Website nicht funktioniert, können sie es nicht beheben. Gut ist es, wenn sie ihren Nutzern Möglichkeiten bieten (anonym) Feedback zu geben.
die richter des bundesgerichtshofes befanden, dass auch für werbung und angebote von dienstleistungen und waren an gewerbliche adressaten eine vorherige einwilligung vorliegen muss, d.h. werbemails…