Unfallversicherung in der Kindertagespflege

auch Bären sind manchmal krank (c) condesign / pixabay.de

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Die gesetzliche Unfallversicherung in der Kindertagespflege greift dann, wenn ihr Kind auf direkten Weg zur Kindertagespflegeperson ist und verunglückt, oder jedoch dann, wenn es bei  Tagesmutter bzw. Tagesvater einen Unfall erleidet. Nach Meldung des Unfalls übernimmt diese alle Kosten, welche durch den Unfall entstehen. Das bei der Kindertagespflegeperson betreute Kind ist so auch in punkto Unfallversicherungsschutz vor dem Gesetz einem Kind, welches in einer Einrichtung betreut wird, gleichgestellt.

Nachdem Wortlaut des Sozialgesetzbuches (SGB) ist die Kindertagespflege seit 2005 der gesetzlichen Unfallversicherung unterstellt. Nach einem Unfall ist die Tagesmutter bzw. der Tagesvater verpflichtet, die vorgeschriebene Unfallanzeige zu erstatten. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach einem Unfall die Arzt- bzw. Krankenhauskosten bis hin zu den Rehabilitationskosten und einer eventuell anfallenden dauerhaften Unfallrente. Der gesetzliche Unfallschutz greift allerdings nur dann, wenn die Kindertagespflegeperson vom örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, dem Jugendamt vor Ort, ihre Pflegeerlaubnis erhalten hat. Der Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung gibt Tips, wie eine erfolgreiche Prävention in der Kindertagespflege gewährleistet werden kann.

Für Aktivitäten außerhalb der Kindertagesbetreuung ist es empfehlenswert für sein Kind eine private Unfallversicherung abzuschließen. Auch die Tagesmutter bzw. der Tagesvater selbst muss sich gesetzlich gegen Unfälle versichern. Dazu finden sie hier weitere Informationen.

[Update: 28.05.2014] Kinder in der Kindertagespflege sind gesetzlich unfallversichert

Eine Tagesmutter aus Wuppertal wurde von den Eltern eines 4-jährigen Kindes auf Schmerzensgeld verklagt. Die Eltern wollten den Unfall privatrechlich mit der Tagesmutter regeln. Das von ihr betreute Kind hatte sich während der Betreuungszeit den Arm mit heißem Tee verbrüht. Es erlitt schwere Verletzungen, die eine Hauttransplantation erforderten. Ein mehrtägiger Aufenthalt im Krankenhaus war notwendig.

Das Sozialgericht Düsseldorf (Az. S 1 U 461/12) lehnte die Klage der Eltern auf Schmerzensgeld mit der Begründung ab, dass es nicht darauf ankommt, ob das Kind durch das Jugendamt vermittelt worden sei oder/und dieses einen Teil der Betreuungskosten trage sondern entscheidend ist die behördliche Erlaubnis zur Tätigkeit als Kindertagespflegeperson, die durch das Jugendamt erteilt wurde. Mit der Tagesmutter bestand ein privatrechtlicher Vertrag und die Betreuungskosten wurden durch die Eltern gezahlt. Die zuständige Unfallkasse hatte den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt. Sämtliche Behandlungskosten wurden von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Auch die Folge- und Spätschäden müssen von der Unfallversicherung getragen werden. Die Tagesmutter ist aus der Haftung entlassen.

 

Ein Kommentar

  1. Eine private Unfallversicherung für Kinder ist auf jeden Fall empfehlenswert, da die Versicherung denn Schutz der Kinder übernimmt, wenn z.B. das Kind auf dem Nachhauseweg einen Spielplatz aufsucht und ein Unfall passiert. Doch es gibt auch hier große Unterschiede, daher heißt es vor dem Abschluss einer solchen Versicherung sich genau über die Preis-/Leistung zu informieren bzw. zu vergleichen.

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