Die qualitative Bewertung von Angebote fällt gerade den zukünftigen Nutzern von familienrelevanten Dienstleistungen sehr schwer. Vom Kindergarten bis zum Pflegeheim sind die Befindlichkeiten der Kunden recht unterschiedlich. Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bringt viele Menschen zwangsläufig dazu, sich mit Pflegeangeboten qualitativ und quantitativ auseinanderzusetzen. Jede Menge Kritik gibt es zum sogenannten Pflegeheim-TÜV des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Während Sachsens Heime nun eher gut abschnitten liegen die Heime in Hamburg 0,7 % unter dem bundesdeutschen Durchschnitt.
Keine Schulnoten zur Bewertung
Oft genug sagt man dem MDK nichts gutes nach. Von Seiten der Pflegebedürftigen und Pflegenden hagelt es Kritik. Anträge sind prinzipiell nur für Erwachsene, die Kosten sollen so niedrig wie möglich gehalten werden und die Pflegestufe (siehe Pflegegrad) natürlich auch. In etwa ergab sich seit Einführung immer wieder ein Zwiespalt. Im Jahr 2009 urteilte das Sozialgericht Münster, dass die Schulnoten nur die Pflegedokumentation bewerten und somit nicht aussagekräftig genug für eine Bewertung sind. Die Richter des Sozialgerichts Münster entschieden daraufhin, dass die Veröffentlichung von Noten im Internet das Grundrecht der Heimbesitzer verletzt. (SG Münster, S 6 P 202/09 ER). Das sächsische Landessozialgericht entschied in einem späterem Vefahren, dass die Veröffentlichung der Note nichts schadet und das Gesetz die Veröffentlichung vorsehe.
Ja, zu Schulnoten mit weitreichenden Diksussionen
Immerhin kann man die Note ja verbessern. (Sächsisches LSG, L 1 P 1/10 B ER). Und doch steckt wohl in beiden Entscheidungen jede Menge Sprengstoff. Bemängelt wird allgemein, dass es keine K.O. Kriterien zur Bewertung gibt, die auf jeden Fall ein Mindestqualität an Pflege garantieren. Auch wird kritisiert, dass der Bock zum Gärtner gemacht wird, indem der MDK diesen Pflege-TÜV und die Begutachtung der Heim und Einrichtungen durchführt. Und offensichtlich müssen auch noch geeignete Prüfverfahren für unterschiedlichen Einrichtungen gefunden werden. Immerhin unterscheidet sich das betreute Wohnen z. B. wesentlich vom Pflegeheim.
Pflege-TÜV als Ist-Aufnahme
Und klar ist außerdem, dass der Pflege-TÜV eine ist Aufnahme darstellt. Die Frage bleibt im Raum stehen, wie sich die Pflege an sich verbessern lässt. So kann es nicht nur am Geld liegen, wenn die minimalen Leistungen im Pflegeheim nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Und wiederum kann das betreute Wohnen nicht für den Mangel an einer Dokumentation bestraft werden. Wichtig ist es den Pflege-TÜV weiter zu entwickeln. Harte medizinische Fakten müssen auf jeden Fall sauber von bunten Ostersträußen und weißen Tischdecken getrennt werden. Also alles in allem gibt es noch viel zu tun und jede Menge zu verbessern. Dabei ist das System der Benotung und Bewertung so wie es das sächsische Landessozialgericht sieht grundsätzlich ein guter Weg, wenn der Fragebogen des Prüfers besagte K.O. Kriterien prüft bzw. enthält.
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