Die Tagesmutter-Homepage und das fehlende Impressum

familienfreund. wir machen das - Bildmarke (c) familienfreund.de

familienfreund. wir machen das - Bildmarke (c) familienfreund.de

Auch Tagesmütter und -väter haben längst die Vorteile der Präsentation auf der eigenen Homepage erkannt. Die eigene Webseite kann aber auch Probleme bereiten und abmahnwürdig sein. Gerade bei einem fehlendem Impressum kann es teuer werden. Im Internet finden interessierte Kindertagespflegepersonen seit kurzem einen Leitfaden zur Impressumspflicht.

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eine Tagesmutter berichtet

Kindertagespflege Mauersberg / tagesmutti-ulrike.de

Kindertagespflege Mauersberg / tagesmutti-ulrike.de

Im sozialen Netzwerk Facebook ergaben sich in den unterschiedlichen Tagesmüttergruppen zahlreiche Diskussionen, nachdem wir dort von der Erhöhung der Entgelte für Leipziger Tagesmütter und Tagesväter berichtet haben. Die Erhöhung findet zum 1. August 2013 statt, sofern der Stadtrat in den Haushaltberatungen der Vorlage des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zustimmt.

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Alles halb so wild oder Aufregung in der Redaktion

Internet, eMail, Newsletter (c) geralt / pixabay.de

Internet, eMail, Newsletter (c) geralt / pixabay.de

Seit Mai 2006 ist die familienfreund KG am Markt und startete zur gleichen Zeit auch die Firmenwebseite mit angeschlossenem Informationsportal zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Von der ersten Minute an galt es viele Dinge im juristischen Rahmen zu beachten. Woher kommen die Wortbeiträge ? Wie illustriert die Redaktion die Services und selbsterstellten Beiträge ? Wie sieht es mit dem Datenschutz der Kundendaten und den personenbezogenen Daten der betreuten Mitarbeiter aus ? Wie wird ein Impressum rechtssicher angegeben ?

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Empfehlung zur laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege

Geld | Scheckkarte (c) Claudia Hautumm / pixelio.de

Geld | Scheckkarte (c) Claudia Hautumm / pixelio.de

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag empfiehlt seinen Mitgliedern, nachfolgende Grundsätze bei der Ausgestaltung der Geldleistungen für die Kindertagespflege zu berücksichtigen. Damit wird die Empfehlung aus dem 2009 mit Wirkung zum 01.01.2013 für die Jahre 2013 und 2014 fortgeschrieben. 

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Krankentagegeld für Kindertagespflege und der Erstattungsanspruch

Verwaltungsgerichtsgebäude Münster (c) vg-muenster.nrw.de

Verwaltungsgerichtsgebäude Münster (c) vg-muenster.nrw.de

openJur.de, die freie juristische Datenbank, hat über das Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster vom 23. Mai 2012 mit dem Aktenzeichen 6 K 801/10 berichtet zum Erstattungsanspruch der Beiträge für Krankentagegeld für eine Kindertagespflegeperson berichtet, die ihre Tätigkeit als Haupterwerb (hauptberuflich) ausführt. 

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Klage auf höhere Vergütung für Kindertagespflege

Vater und Kind (c) hince / pixabay.de

Vater und Kind (c) hince / pixabay.de

Viele Kindertagespflegepersonen sind mit der laufenden Geldleistung, die sie von den Kommunen erhalten, unzufrieden. Während sich diese Unzufriedenheit seit langen aufstaut, beginnt sich nun langsam Widerstand zu regen. Die Kindertagespflegepersonen fragen nach und mancherorts münden diese Fragen auch in handfeste Klagen. Eine Kindertagespflegeperson hat, vertreten durch den DGB, versucht auf dem Klageweg vom Jugendamt des Landkreises Heilbronn ein höheres Entgelt zu erstreiten.

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