Das Psych-Entgeltgesetz sieht die schrittweise Ablösung tagesgleicher Pflegesätze durch auf Basis empirischer Daten kalkulierte leistungsorientierte Tagesentgelte vor. Mit dem neuen Entgeltsystem wird der Weg hin zu mehr Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Einrichtungen eröffnet. Einrichtungen, die aufwändige Leistungen erbringen, sollen diese auch besser vergütet bekommen als Einrichtungen mit weniger aufwändigen Leistungen. Der Deutsche Bundestag hat am 14. Juni 2012 in 2./3. Lesung das Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz) beschlossen. Damit wird die Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland verbessert und die Leistungsorientierung und Transparenz der stationären Versorgung psychisch kranker Menschen gestärkt.
Die Einführung des Entgeltsystems erfolgt im Rahmen eines lernenden Systems mit einer vierjährigen Einführungsphase (budgetneutrale Phase von 2013 bis 2016) und einer fünfjährigen Überführungsphase (Konvergenzphase von 2017 bis 2021). In der budgetneutralen Phase entstehen Einrichtungen durch die Anwendung des neuen Entgeltsystems keine Gewinne oder Verluste. Für die Jahre 2013 und 2014 können die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen frei entscheiden, ob sie von dem neuen Entgeltsystem Gebrauch machen (Optionsjahre). Erst ab dem Jahr 2015 ist die Anwendung für alle Einrichtungen verpflichtend. Die langen Zeiträume der Ein- und Überführungsphase tragen auch den noch zu leistenden Entwicklungsarbeiten für das neue Entgeltsystem Rechnung. Zudem wird mit der Verordnung ein Vorschlagsverfahren etabliert, das allen Beteiligten für eine konstruktive Weiterentwicklung des Entgeltsystems offen steht.
Daniel Bahr erhofft sich mehr Leistungsorientierung, Transparenz, Qualität
Der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr freut sich über die Annahme des neuen Psych-Entgeltgesetzes. Mit ihm werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung eines pauschalierenden und leistungsorientierten Entgeltsystems für die voll- und teilstationären Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen gesetzt. Das neue Psych-Entgeltsystem wird die Transparenz über das Leistungsgeschehen verbessern. Damit werden die Voraussetzungen für einen effizienteren Ressourceneinsatz geschaffen. Die Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Einrichtungen wird verbessert.
Qualitätssicherung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung
Das Gesetz legt zugleich die Grundlagen für eine systematische Qualitätssicherung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird verpflichtet, in seinen Richtlinien erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einschließlich Indikatoren zur Beurteilung der Versorgungsqualität für diesen Bereich festzulegen. Diese sind in Verfahren der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung umzusetzen. Zudem wird er beauftragt, Empfehlungen für die Personalausstattung der Einrichtungen abzugeben. Diese Maßnahmen und Empfehlungen sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss spätestens mit Beginn der Konvergenzphase des Psych-Entgeltsystems zum 1. Januar 2017 einzuführen.
Zur Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung wird zudem eine Verbesserung der sektorübergreifenden Versorgung in besonderem Maße ermöglicht und gefördert. Dies geschieht insbesondere durch die neuen Vorgaben für Modellvorhaben und die Schaffung der Möglichkeit für psychosomatische Krankenhäuser und Fachabteilungen, Institutsambulanzen zu betreiben.
2 Kommentare