Seit Mai 2006 ist die familienfreund KG am Markt und startete zur gleichen Zeit auch die Firmenwebseite mit angeschlossenem Informationsportal zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Von der ersten Minute an galt es viele Dinge im juristischen Rahmen zu beachten. Woher kommen die Wortbeiträge ? Wie illustriert die Redaktion die Services und selbsterstellten Beiträge ? Wie sieht es mit dem Datenschutz der Kundendaten und den personenbezogenen Daten der betreuten Mitarbeiter aus ? Wie wird ein Impressum rechtssicher angegeben?
Alles eigentlich kein Problem
Die Chefin liest sich ein, nimmt sich spezialisierte Anwälte zur Hand und besucht Seminare, um sich bereits vor der Existenzgründung auf die sichere Seite zu begeben. Also rundherum lösbar – wäre da nicht das Bedürfnis von Anwälten, Richtern und Marktteilnehmern, die eine oder andere Frage neu klären zu lassen.
So hat sich der rechtliche Rahmen für die Kennzeichnung von Fotografien, das Verwenden innerhalb der sozialen Netzwerke, ja selbst das Zählen der Besucher der Webseite im Verlauf der Zeit drastisch geändert. Da will die familienfreund KG nur das Leben und Arbeiten angenehmer machen und darf sich mit Abmahnungen und Rechtsstreits konfrontiert sehen, die – so ergab es sich fast immer – jeder Grundlage entbehrten.
- Da war der ‚Konkurrent‘, der unbedingt eine Ansage von ‚0 Euro‘ bei der kostenlosen 0900-Rufnummer wollte. Die Regulierungsbehörde folgte sogar diesem, nach unserer Ansicht, unsinnigen Ansehen.
- Da war der Schulleiter, der Niemandem erlauben wollte, von seiner Schule zu erzählen.
- Da ist der Pflegedienst, der sich von einer Kundenanfrage belästigt fühlt, da er keine (Neu)kunden benötigt – im ländlichen Raum !
- Und so weiter und so fort.
Arbeiten im Netzwerk
Zum Glück können wir auf ein großes Netzwerk an fähigen und leistungswilligen Partnern arbeitsteilig und in ganz Deutschland zurückgreifen und so auch die noch so unlösbar scheinenden Herausforderungen meistern. In den ersten Wochen des Jahres 2014 haben wir nach dem ‚Pixelio‘-Urteil (14 O 427/13) z.b. alle Bildnamen überprüft und, falls nötig, den zweifelhaften Ansprüchen des Kölner Urteils bzgl. dem Rechtsklick angepasst. Mit dem Fachanwalt Münster haben wir zum wiederholten Male geklärt, wie mit den Fotolia- und Pixelio-Bildern in den sozialen Netzwerken zu verfahren ist. Natürlich neben dem Berufseinstieg von S. zu ermöglichen oder den richtigen Pflegeheimplatz für Oma K. zu finden.
Anders sieht es teilweise bei den Kommunen, gemeinnützigen Vereinen und Marktteilnehmern im sozialen Segment aus. Es werden Beiträge und Bilder von anderen Webseiten kopiert, das Impressum ‚vergessen‘ oder mit Bezeichnungen umgegangen, die stark an Irreführung erinnern. Bildlich gesprochen: Der Name ‚Stahlhandel‘ ist für einen Bürowarenhändler, der u.a. auch Stahlbüroklammern vertreibt, nicht korrekt. Und ein Institut und ein Verlag sind in der heutigen Zeit manchmal eben genau eine Privatperson mit zweifelhaften Qualifikationen.
Oft gaben wir Betreibern von Internetseiten einen Hinweis, wenn irgendetwas – aus unserer Erfahrung – juristisch nicht passt. Wir können natürlich nicht wissen, ob dem Kindergarten oder dem Tagesvater nicht dennoch eine Abmahnung ins Haus oder den Briefkasten flatterte. In jedem Fall sollte dann wenigstens ein Abmahnungsretter zur Stelle sein, um den Schaden bei einem unbeabsichtigten Vergehen so gering wie möglich zu halten.
Es bleibt also spannend !
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