ehrenamt gesetzlich unfallversichert

Fuss auf Bananenschale (c) Kurt Michel / pixelio.de

Fuss auf Bananenschale (c) Kurt Michel / pixelio.de

ehrenamt gesetzlich unfallversichert: im september hat der bundesrat die reform der gesetzlichen unfallversicherung gebilligt. das hat auch auswirkungen für tätigkeiten im ehrenamt. mit der reform der unfallversicherung wird der kreis der ehrenamtlich tätigen, welche sich freiwillig in der gesetzlichen unfallversicherung versichern können, erweitert.

unfälle passieren auch und gerade im ehrenamt

das ehrenamt von bürgern wird in deutschland als 3. säule der gesellschaft angesehen. man schätzt, dass mindestens jeder 4. irgendwo im ehrenamt tätig ist. sei es bei den aufbaustunden im verein, als übungsleiter oder im förderverein der schule – auch im ehrenamt passieren schlimme unfälle, die ungünstig sogar zur berufsunfähigkeit im kerngebiet führen können. damit das nicht mehr passiert und das ehrenamt generell auf breitere und bessere füße gestellt wird, ist man zukünftig auch im ehrenamt gesetzlich unfallversichert.

bereits seit 2005 können sich vorstandsmitglieder und andere satzungsmäßig bestellte organmitglieder von gemeinnützigen körperschaften bei der verwaltungsberufsgenossenschaft (vbg) für 2,72 euro pro person und jahr freiwillig versichern. zukünftig ist es auch beauftragten ehrenamtsträgern möglich, sich gegen die folgen von arbeits- und wegeunfällen zu versichern. somit können alle in gemeinnützigen organisationen tätigen, auch ohne verankerung der funktion in der satzung, versichert werden. die gesetzliche unfallversicherung bietet einen umfassenden schutz. das leistungsspektrum umfasst unter anderem heilbehandlungen, rehabilitation, präventionsmassnahmen, rentenleistungen an den versicherten sowie die hinterbliebenen. weitergehende informationen sowie den antrag für die freiwillige unfallversicherung finden sie unter: www.vbg.de/ehrenamt

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