E-Health-Gesetz für Dienstleister im Gesundheitswesen

Computer (c) familienfreund.de

Computer (c) familienfreund.de

Der Bundestag verabschiedete am 4. Dezember 2015 das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“. Anfang 2016 soll es dann, wie eine Reihe anderer Gesetze im Gesundheitsbereich in Kraft treten. Das E-Health-Gesetz für Dienstleister im Gesundheitswesen bringt weitreichende Veränderungen bis Mitte 2018.

Ziel des E-Health-Gesetz ist es, die bundesweite Einführung der Telematik-Infrastruktur von Mitte 2016 bis Mitte 2018 umzusetzen. Der Fortschritt im Gesundheitswesen soll auch bei der Verwaltung der Patientendaten Einzug halten. Die digitale Vernetzung kommt. Der Datenschutz rückt in den Mittel­punkt und die Selbstbestimmung der Patienten wird gestärkt. Vor allem für ältere und allein­lebende Menschen bedeuten diese Veränderungen im Gesundheitswesen eine große Hilfe.

Was bedeutet das für Krankenhäuser, Arztpraxen und Kassen?

Ärzte, Kassen und Industrie stehen jetzt gleichermaßen in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Pa­tienten zügig umzusetzen.“ Das E-Health-Gesetz schreibt einen konkreten Fahrplan für die Ein­führung nutz­bringender Anwendungen und einer sicheren digitalen Autobahn im Gesundheits­wesen vor. Alle Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäu­ser, Apotheken und Versicherten sollen telemedizinisch verbunden werden. Ab 1. Juli 2018 sind pauschale Kürzungen der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen.

In erster Linie soll ein modernes Stammdatenmanagement (Online Prüfung und Aktualisierung von Versi­chertenstammdaten) für aktuelle Daten in der Arztpraxis sorgen und vor Leis­tungsmissbrauch zu Lasten der Beitragszahler schützen. Um die Ausgabe der Heilberufsausweise zu unterstützen, mit denen Ärzte auf die sensib­len Daten der Gesundheitskarte zugreifen können, werden elektronische Arztbriefe be­reits vor Einführung der Telematik-Infrastruktur gefördert, wenn hierfür ein elektroni­scher Heilberufsausweis mit elektronischer Signatur verwendet wird. Diese Anschubfi­nanzierung, mit der ein höheres Datenschutz- und Sicherheitsniveau in der elektroni­schen Kommunikation erreicht wird, gilt für das Jahr 2017.

Diese erste Online-Anwendung der elekt­ronischen Gesundheitskarte soll nach erfolgreichem Probelauf bis Mitte 2018 flächende­ckend eingeführt werden. Damit werden zugleich die Online-Strukturen für wichtige medizinische Anwendungen geschaffen sein. Mit dem E-Health-Gesetz wird der Einstieg in die elektronische Patientenakte gefördert.

Umsetzung durch die Gematik

Die gematik muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Daten der Pati­enten (z.B. Arztbriefe, Notfalldaten, Daten über die Medikation) in einer elektronischen Patientenakte für die Patienten bereitgestellt werden können. Patienten sind dann in der Lage, ihre Behandler über ihre wichtigsten Gesundheitsdaten zu informieren.

Um sinnvolle Anwendungen, wie z.B. die Telemedizin in die Fläche zu bringen, muss si­chergestellt sein, dass die verschiedenen IT-Systeme auch miteinander kommunizieren können. Die gematik wird daher verpflichtet, bis zum 30. Juni 2017 ein Interoperabili­tätsverzeichnis zu erstellen, das die von den verschiedenen IT-Systemen im Gesund­heitswesen verwendeten Standards transparent macht. Neue Anwendungen sollen nur noch dann aus den Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, wenn die im Gesetz vorgesehenen Festlegungen und Empfehlungen der gematik aus dem Interoperabilitätsverzeichnis berücksichtigt werden.

    Mentions

  • 💬 Verfasst von Familienservice

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert