Die Aussichten für eine erfolgreiche Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater sind sonniger denn je. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) legt ein Förderprogramm nach dem anderen auf, viele Kommunen und Landkreise haben noch deutlichen Aufholbedarf für die 35% Betreuungsquote ab August 2013 signalisiert und suchen händerringend.
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Aber was macht eine Kindertagespflegeperson, die umgangssprachlich als Tagesmutter bzw. Tagesvater bezeichnet wird ?
Auf Bundesebene definiert das 8. Sozialgesetzbuch im §43 SGBVIII die Grundlagen für die Tätigkeit. die Kindertagespflegeperson betreut in eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten bis zu 5 fremde Kinder. Die Tätigkeit ist erlaubnispflichtig und bedarf im Voraus einer Fort- bzw. Ausbildung. In den Kinderbetreuungsgesetzen des jeweiligen Bundeslandes finden sie die gesetzliche Grundlage vor Ort bzw. am zukünftigen Standort der Kindertagespflegestelle.
Wie werde ich Tagesmutter bzw. Tagesvater?
In der Regel informiert der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ( sprich Jugendamt des Landkreises bzw. der Kommune oder Gemeinde) vor Ort über die Rahmenbedingungen. Außerdem gibt es einen Bundesverband Kindertagespflege und die Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V.. Fachlich und sachlich beraten, gilt es sich an Konzept, Ausstattung und Businessplan zu machen. Der Start aus einer anderen Tätigkeit, ohne vorherige pädagogische Ausbildung, ist möglich. Es gibt jedoch auch viele Kindertagespflegepersonen, die eine abgeschlossene pädagogische, therapeutische oder medizinische Ausbildung besitzen.
Wichtig ist es, dass sie sich körperlich und persönlich in der Lage fühlen und sich der verantwortungsvollen sowie kreativen Tätigkeit offen nähern. Der Bildungsplan des Bundeslandes in dem sie tätig sind dient als pädagogische Arbeitsgrundlage.
Der richtige Standort
Als Kindertagespflegeperson betreuen sie in einigen Bundesländern recht familiennah, in anderen ist Kindertagesstätte und Kindertagespflege ein gleichwertiges Betreuungsangebot und manchmal ist auch der Zusammenschluss zur Großkindertagespflege möglich. Je nachdem wo sie leben und/oder betreuen, beeinflussen Sozialraum und Wohnumfeld das konzept. Es lohnt sich vor Ort das Angebot bestehender Einrichtungen zu prüfen und anzuschauen.
Die richtige Lage hat großen Einfluss auf die Nachfrage von Sorgeberechtigten. In Großstädten gibt es sehr oft große Unterschiede zwischen den Orts- bzw. Stadtteilen. Gute Auskunftsmöglichkeiten bieten hier die Ämter für Wahlen und Statistik.
Der Raum zum (auf-)wachsen
Ob im Eigenheim oder in der Etagenwohnung – die Räumlichkeiten sind kindgerecht auszustatten. Im Idealfall bilden Konzept, pädagogischer Ansatz und Raumgestaltung eine Einheit. Das Spiel ist die „Arbeit“ des Kindes. Alles im Raum sollte zum Anfassen, Untersuchen und Entdecken einladen. Mit bedacht gewählte Materialien unterstützen das Kind und inspirieren es.
Im Bedarfsplan der Kommune oder doch lieber privat?
Der Anspruch an die Kindertagespflege ist vielleicht höher denn je – während die Arbeitsbedingungen regional oft sehr unterschiedlich sind und auch die Finanzierung bzw. das Entgelt differiert. Kindertagespflegepersonen arbeiten als Auftragnehmer des öffentlichen Trägers und sind im Bedarfsplan integriert oder aber sie arbeiten privat und ‚auf eigene Rechnung‘. Die Zuschüsse der Bundesländer und Kommunen weichen bei der Anbindung an den Bedarfsplan stark voneinander ab. Als ausschließlich für die Sorgeberechtigten (Eltern) arbeitender Tagesvater bzw. Tagesmutter gibt es keine weiteren, dauerhaften Zuschüsse. Für Investitionen bzw. Neuerrichtung der Kindertagespflegestelle gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten.
Zwischen den Sorgeberechtigten und der Kindertagespflegeperson wird ein privatrechtlicher Betreuungsvertrag geschlossen. In der Regel muss im Entgelt, dass die Eltern an sie oder als Elternbeitrag an die Kommune entrichten alles enthalten sein, was konzeptionell angeboten wird.
Kinder finden aber wie?
Als Tagesmutter und Tagesvater sind sie in der regel freiberuflich tätig. Die Qualität der Betreuung, der zeitliche Umfang, die Ausgestaltung der Räume, das leiten der Einrichtung, die Fortbildung, die Urlaubsplanung, das gestalten des Tagesablaufs, die Organisation von Angeboten sowie die Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten – alles ruht vertrauensvoll in ihren Händen. Sie sind auch zuständig für ihre Öffentlichkeitsarbeit. Viele Kindertagespflegepersonen machen umfangreiches Marketing. Sie publizieren Anzeigen, pflegen Homepages, haben Visitenkarten oder/und sind in (sozialen) Netzwerken eingebunden.
Kostenfrei bieten wir nicht nur angehenden sondern auch bestehenden Kindertagespflegepersonen den Eintrag auf der Familienserviceplattform http://www.familienfreunde.de an. Unter http://tinyurl.com/ktpneu können sie sich und ihr Profil eintragen.
Kindertagespflege im gesellschaftlichen Kontext
Die Kindertagespflege ist kein Betreuungsnotnagel und/oder überbrückt auch nicht das Fehlen von Plätzen in Einrichtungen. So oder so ähnlich hört und liest man es vielerorts in Fernsehen, Radio und Zeitungen. Die Kindertagespflege hat zurecht Ihren Status als familiennahes aber gleichwertiges Betreuungsangebot. In Bezug auf den Betreuungsschlüssel von durchschnittlich 1 : 5 bietet sie ein kindzentriertes Arbeiten und kann optimal fördern und fordern. Neben dem pädagogischen Anspruch an die eigene Arbeit und die Umsetzung des Bildungsplanes ermöglicht die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson doch erheblich mehr Freiräume als das Arbeiten in der Kindertagesstätte. Vielerorts organisieren sich Tagesmütter und Tagesväter in Vereinen und/oder losen Netzwerken. Auch das muss über den örtlichen Träger der Jugendhilfe vor Ort unterstützt und befördert werden. In jedem Fall ist jede Kindertagespflegeperson auch eine vollwertige Existenzgründung – was vielleicht auch der eine oder andere Politiker, Journalist oder Träger bei seiner Planung für den Ausbau und der Verbesserung der Betreuungssituation berücksichtigen sollte und muss!
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