Mit der Wiedervereinigung änderte sich auch das Schulsystem. Dreigliedrig ist es angeblich obwohl das eigentlich nicht stimmt. Denn eine Schulart wird nur gern und oft vergessen. Diagnose Förderschule heißt leider allzu oft aus den Augen aus dem Sinn. Mehr als 5,6% aller Erstklässler werden im Schnitt noch vor Schuleintritt aussortiert. Nach der 4. Klasse steigt diese Zahl auf über 7,2 %. die Förderschule an sich teilt sich noch einmal in Schulen für geistig behinderte, körperlich behinderte und lernbehinderte Kinder.
Inhaltsverzeichnis
Keinen richtigen Schulabschluss
Förderschulen haben genau wie Grund- und Mittelschulen sowie Gymnasien eigene Lehrpläne. Einziger Unterschied ist, dass der Förderschulbesuch von der 1. bis maximal zu 10. Klasse möglich ist und die SchülerInnen lediglich für die Teilnahme „belohnt“ werden. Einen richtigen Schulabschluss, den man z. B. benötigt um eine Berufsausbildung zu machen, gibt es nicht. Durch das sogenannte dreigliedrige Bildungssystem fängt aber leider das Aussortieren von „(Problem-)Schülern“ schon in der 1. Klasse an. Für die Diagnose Lernbehinderung viel zu früh und für körper- und geistig Behinderte fällt der Versuch der Integration und Inklusion gleich ganz Weg. Im Schnitt verschwinden gut 5,6 % der Erstklässler an die Förderschule. Nach der 4. Klasse steigt diese Zahl noch einmal erheblich an. An einer Leipziger Förderschule waren allein 2007/08 1.238 SchülerInnen wegen Lernproblemen dort „hindelegiert“ worden, 182 wegen ihrer „emotionalen und motorischen Entwicklung“.
Integration und Inklusion stagniert
Natürlich gibt es nicht nur schwarze Schafe unter den Förderschulen aber, wenn man in Foren für besondere Kinder mit liest und mit Eltern mit Kindern an der Förderschule spricht, hört man oft wenig gutes von der Qualität. Die viel besprochene Integration oder gar die angestrebte Inklusion ist in Deutschland in jedem Fall noch weit weg. Laut Schulgesetz ist zwar der Wechsel zur Förderschule hin und/oder zur normalen Schule zurück vorgesehen – leider mangelt es an bereitwilligen Schulen, barrierefreiem Zugängen, entscheidungsfreundlichen Behörden sowie Personal und Unterstützung der Betroffenen.
Kein bedarfsgerechtes Angebot an Hortplätzen
Demotivierend ist, wenn die Jugendhilfeplanung laut SGB VIII zwar eine bedarfsgerechtes Angebot an Hortplätzen vorhalten soll, den Eltern jedoch nach Integration auf die Regelschule kein Hortplatz angeboten werden kann – weder an der Schule, die die Integration durchführt noch an einer anderen Schule im Lendkreis. Oft nutzen Förderschüler aufgrund der besonderen Umstände einen Fahrdienst, um die Förderschule zu besuchen. Immerhin ist die Förderschule oft nicht im Wohnumfeld. Nicht nachvollziehbar kommt jedoch hin zu, dass Behörden einem Schüler den Fahrdienst versagen, weil er erfolgreich von der Förderschule an eine normale Grundschule integriert wurde.
Behinderung statt Beförderung
Vieles, was Kinder und Eltern an Grund- Mittelschulen und Gymnasien von sich aus hinkriegen, ist für Eltern mit behinderten Kindern schwierig, langwierig und manchmal auch unmöglich. Von der eigenen Teilhabe, über das oft schwere(e) Schicksal der Kinder mit z. B. Mehrfachbehinderungen bis hin zum natürlichsten aller Wünsche, die bestmöglichste Förderung und Forderung zu bekommen, gibt es noch großen Nachhol-, Nachbesserungs- und Verbesserungsbedarf. Es bleibt die Hoffnung, dass sich die Wünsche und Vorstellungen nach Teilhabe, Arbeit und Inklusion, wie im letzten Behindertenbericht erneut gefordert, erfüllen. Fakt ist, wenn alle es wollen, wird es auch möglich.
2 Kommentare