Schwangere Ärztinnen dürfen operieren

Frau mit Schwangerschaftsbauch (c) Alexandra Bucurescu/pixelio.de

Frau mit Schwangerschaftsbauch (c) Alexandra Bucurescu/pixelio.de

Ärztinnen in der Schwangerschaft dürfen unter individuell abgesicherten Bedingungen operieren. Bisher endete der Einsatz von jungen Chirurginnen im Operationsaal nach Bekanntgabe der Schwangerschaft und bremste sie aufgrund der heute unzeitgemäßen Auslegung des Mutterschutzgesetzes von 1952 in ihrer beruflichen Entwicklung aus. Unter welchen Bedingungen schwangere Chirurginnen das Skalpell in der Hand behalten dürfen, informiert das Projekt „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) des Jungen Forums der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) in Zusammenarbeit mit dem Perspektivforum Junge Chirurgie (1). Das Projekt geht heute mit der neuen Website www.OPidS.de an den Start. Im Zentrum der Website steht das Positionspapier „Operieren in der Schwangerschaft“. Es bietet Schwangeren, ihren Vorgesetzten und Akteuren des Gesundheitswesens alle notwendigen Informationen, auf deren Grundlage jede Klinik in Rücksprache mit der zuständigen Aufsichtsbehörde für eine schwangere Chirurgin die Fortführung der operativen Tätigkeit ermöglichen kann.

weiterlesen

Praxis trifft Wissenschaft: Start der ersten akademischen Hebammenausbildung in Berlin

Frühchen (c) tammydz / pixabay.de

Frühchen (c) tammydz / pixabay.de

Im ausbildungsintegrierten Studiengang Hebammenkunde eignen sich 20 Frauen den Beruf der Hebamme an. Nach sechs Semestern erwerben sie die europaweit anerkannte Berufszulassung; zwei weitere Semester Studium und die Bachelorthesis an der EHB folgen.„Der neue Studiengang Hebammenkunde bietet die Möglichkeit, und zwar erstmals in Berlin, den Beruf der Hebamme auf Hochschulniveau zu erlernen und einen Abschluss als Bachelor of Science zu erlangen‘‘, beschreibt Prof. Dr. Petra Völkel, Prorektorin der EHB, das Ausbildungsmodell und verweist zugleich auf dessen Pioniercharakter: 

weiterlesen

E-Health-Gesetz für Dienstleister im Gesundheitswesen

Computer (c) familienfreund.de

Computer (c) familienfreund.de

Der Bundestag verabschiedete am 4. Dezember 2015 das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“. Anfang 2016 soll es dann, wie eine Reihe anderer Gesetze im Gesundheitsbereich in Kraft treten. Das E-Health-Gesetz für Dienstleister im Gesundheitswesen bringt weitreichende Veränderungen bis Mitte 2018.

weiterlesen