ein lehrer hat wie viele andere menschen auch einen arbeitgeber. beide seiten, sowohl arbeitgeber als auch arbeitnehmer haben rechte und pflichten. bezahlt ein lehrer ein schulbuch, welches auf der schulbuchliste steht aus seiner eigenen tasche, so kann er dieses buch der schule in rechnung stellen. das koblenzer verwaltungsgericht gab jetzt einem berufsschullehrer recht, welcher den kauf eines schulbuches der schule in rechnung stellte.
weiterlesenSchlagwort: buchvorstellung
Streit unter Kindern ist normal und wichtig.
Sein Sie ein Konflikttrainer für Ihr Kind und stärken Sie dieses für Konflikte mit anderen Menschen. Das Buch „Stark auch ohne Muckis! Wie Kinder starke Persönlichkeiten werden“, gibt Ihnen dazu das Hintergrundwissen, praktische Übungen und Impulse.
weiterlesendie kleine raupe nimmersatt jetzt auch für blinde
eltern von besonderen kindern haben auch besondere herausforderungen zu meisten. und das gleiche gilt auch für die betreuungspersonen, erzieher- und lehrerinnen. eine davon ist es passendes material, arbeitsmittel und spielzeug zu finden. gerade bei blinden kindern ist das vorlesen zwar toll jedoch kann man das, was im buch gezeichnet ist, oft nur erklären und beschreiben. bilder kann man eben nicht anfassen oder doch?
weiterlesenKochen nach Bildern
Für das Verstehen von Büchern ist das Lesen meist unerlässlich. Was macht aber nun jemand, der nicht lesen kann? Dieses Buch richtet sich an Menschen, die nicht lesen können, Schwierigkeiten beim Lesen haben oder einfach Menschen mit anderer Muttersprache.
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