gesetzlich ist es längst geregelt und dennoch kommen immer wieder heiße diskussionen auf. totschlagargument gegen längere und flexible öffnungszeiten ist wohl das wohl des kindes und die größte befürchtung, dass die kiddies dann „dauerhaft“ in den bildungs- und betreuungseinrichtungen stecken.
und dennoch sagt §5 sächskitag klar und umfassend aus, dass die kinderbetreuungseinrichtungen nach dem wohl und bedürfnissen von kindern und erziehungsberechtigten offen zu halten sind.
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