es gibt gute fortschritte bei der versorgung schwerstkranker menschen in der palliativversorgung mit schmerzmitteln. das bundesgesundheitsministerium informiert: am 18. mai 2011 trat die 25. betäubungsmitteländerungsverordnung in kraft und beinhaltet wesentliche änderungen bei der versorgung von schwerstkranken.
kein mensch hat es verdient zu leiden
gerade menschen mit schweren lebensverkürzenden krankheiten benötigen eine gute und fürsorgliche behandlung bis zum lebensende. eine adäquate palliativmedizinische versorgung ist für viele schwerstkranke einen gute option die letzten wochen, tage oder stunden zu verbringen. schmerzlinderung ist in diesen fällen ein riesenthema. es muss natürlich welches verfügbar sein und es soll auch anwendung finden. den weg dafür ebnet nun die neue betäubungsmitteländerungsverordnung,
erstmals auch cannabishaltige medikamente möglich
mit der verordnung wird die verfügbarkeit betäubungsmittelhaltiger schmerzmittel in der spezialisierten ambulanten palliativversorgung (sapv ) und bei der versorgung im hospiz im sinne der betroffenen patientinnen und patienten neu geregelt. das anlegen von notfallvorräten zur unverzüglichen schmerzmittelbehandlung in akutsituationen in hospizen und einrichtungen der sapv wird in zukunft möglich sein. außerdem wird in einem weiterem schritt die weiterverwendung nicht mehr benötigter, aber weiterverwendungsfähiger betäubungsmittel ausgebaut. und auch für schwerkranke menschen außerhalb der palliativversorgung hat der gesetzgeber änderungen für die versorgung herbeigeführt.
erstmals können in deutschland cannabishaltige fertigarzneimittel hergestellt und nach entsprechender klinischer prüfung und zulassung durch das bundesinstitut für arzneimittel und medizinprodukte von ärztinnen und ärzten verschrieben werden. (betrifft die ausführungen in anlage 1 bis 3)
in bezug auf den handel und den besitz von cannabis zu rauschzwecken bleibt jedoch die rechtslage unverändert.
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