Die Erlaubnispflicht für Hundeschulen beginnt ab 1.8.2014. Damit wird die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden nach dem Tierschutzgesetz erlaubnispflichtig. Das bedeutet, dass alle, die gewerbsmäßig Hunde für Dritte ausbilden sowie auch diejenigen, die die Ausbildung der Hunde durch die Tierhalter anleiten, eine entsprechende Erlaubnis vorweisen müssen.
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Tier | Mit Hund im Urlaub (c) Mareike Radomski / pixelio.de