Ärztemangel – Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute in Berlin eine neue Richtlinie zur Bedarfsplanung verabschiedet. Sie verbessert den Zugang der Patienten zur medizinischen Versorgung.
Welche und wie viele Ärzte und Psychotherapeuten brauchen wir künftig wo in Deutschland?
(ddp direct) Berlin. „Heute haben wir ein wichtiges Projekt zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht: Welche und wie viele Ärzte und Psychotherapeuten brauchen wir künftig wo in Deutschland? Darauf hat der Gemeinsame Bundesausschuss mit der neuen Bedarfsplanungsrichtlinie eine Antwort gefunden, die große Teile unseres KBV-Konzeptes umsetzt. Es freut mich sehr, dass wir dadurch die wohnortnahe Versorgung der Patienten perspektivisch weiter verbessern werden“, sagte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Feldmann betonte, dass es bei der neuen Bedarfsplanung um eine bessere Verteilung der Ärzte und Psychotherapeuten gehe. Damit solle der gleichmäßige Zugang aller Versicherten zur ambulanten medizinischen Versorgung gewährleistet werden – vor allem auf dem Land. Neu ist unter anderem, dass alle Arztgruppen einer Planung unterliegen. Außerdem werden Mitversorgereffekte berücksichtigt, beispielsweise, welche Rolle die Stadt bei der Versorgung des eher ländlich geprägten Umlands spielt.
Neues Versorgungsstrukturgesetz kommt
Die Größe der Planungsbereiche richtet sich künftig nach dem Tätigkeitsspektrum der Ärzte und Psychotherapeuten: Hausärzte versorgen grundsätzlich eine kleinere Region, Fachärzte wie Radiologen eine größere. Die neue Bedarfsplanungsrichtlinie trägt der demografischen Entwicklung Rechnung und ermöglicht den Kassenärztlichen Vereinigungen eine bessere regionale Einflussnahme beim Aufbau von Versorgungsstrukturen.
Mit dem Versorgungsstrukturgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber der Selbstverwaltung den Auftrag erteilt, die Defizite der bisherigen Regelung zu beheben, zum Beispiel die starren und teilweise zu großen Planungsbereiche. „Diesen Auftrag haben wir fristgerecht und im vollen Umfang erfüllt – die gemeinsame Selbstverwaltung hat hier gute Arbeit geleistet. Jetzt wird die Richtlinie dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und danach auf der Landesebene von Kassenärztlichen Vereinigungen und den jeweiligen Gremien ausgestaltet. Dafür haben die regionalen Gremien Zeit bis Ende Juni 2013“, sagte Feldmann. Während dieser sechs Monate andauernden Übergangsfrist gilt die alte Bedarfsplanung weiter.
Die Richtlinie ist Basis dafür, dass weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Ärztemangels umgesetzt werden können, die im Versorgungsstrukturgesetz vorgesehen sind.
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