Zukunft der Kindertagespflege – Aktuelle Bestandsaufnahme zur Situation in Leipzig

Nachwuchs schläft im Weidenkorb (c) esudroff / pixabay.de

Nachwuchs schläft im Weidenkorb (c) esudroff / pixabay.de

Eine Kindertagespflegeperson betreut nach §43 SGB 8 maximal 5 Kinder im Alter nach der Geburt bis zum 14. Lebensjahr. Da Bildung Ländersache ist, gibt es natürlich von Bundesland zu Bundesland verschiedene Kinderbetreuungsgesetze, die nochmal spezifische Regelungen und landestypische Anpassungen beinhalten. Das sächsische Kindertagesstättengesetz formuliert, dass Kindertagespflege und Kindertagesstätte gleichwertige Angebote sind, die von den Sorgebrechtigten für ihre Kinder zur Betreuung gewählt werden können. Darüber hinaus besteht in beiden Betreuungsformen die gesetzliche Verpflichtung den Bildungsauftrag nach §2 SächsKiTaG umzusetzen, welcher genauer ausformuliert im sächsischen Bildungsplan nachzulesen ist.

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Aktionsbündnis Kölner Kindertagespflege fordert professionellen Umgang

Karte Köln (c) familienfreunde.de

Karte Köln (c) familienfreunde.de

In den letzten Jahren hat sich in Köln eine vielfältige Betreuungsszene in der Kindertagespflege entwickelt. Wir vom Aktionsbündnis verstehen uns als aufgeschlossene und weiterbildungsorientierte Tagesmütter und Tages-väter. Für uns sind Kinder eigenständige Persönlichkeiten, die wir liebevoll auf ihrem Weg betreuen und begleiten. 

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aktionsprogramm kindertagespflege

Junge klein | Auf Beobachtungsposten (c) Dennis Knorr / pixelio.de

Junge klein | Auf Beobachtungsposten (c) Dennis Knorr / pixelio.de

die kindertagespflege steckt in deutschland noch in den kinderschuhen. familiennahe betreuung durch nicht verwandte bzw. fremde personen gibt es in den alten bundesländern schon seit den 60er jahren. in den neuen bundesländern entstand kindertagespflege als angebot nach dem sozialgesetzbuch 8 erst ca. 10 bis 15 jahre nach der wiedervereinigung.

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Richtlinien zur Qualifikation von Pflegepersonal in Kraft getreten

Seniorin backt | Aktivierung (c) Gerd Altmann / pixelio.de

Seniorin backt | Aktivierung (c) Gerd Altmann / pixelio.de

Laut Pflege-Weiterentwicklungsgesetz soll in Pflegeheimen für je 25 Bewohner mit dementiellen Erkrankungen eine zusätzliche Betreuungskraft beschäftigt werden. Über deren Einsatz und Qualifikation kam es in den letzten Wochen zum Teil zu heftigen Diskussionen. Der GKV-Spitzenverband hat am 19. August die  „Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen“ beschlossen und  am 25. August 2008 wurde diese vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt.

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Studie: zu schlechte Qualifizierung von Erzieherinnen und Tagesmüttern für Kinder unter 3 Jahre

umfrage (c) derarteru / pixelio.de

umfrage (c) derarteru / pixelio.de

Im Februar bis Dezember 2006 erhob die Bertelsmannstiftung in einer Befragung von Fachverantwortlichen zur Qualifizierung
von Mitarbeiterinnen in Kitas für Unter-Dreijährige und Tagesmütter“ Daten zur Qualifizierung von Erzieherinnen und Tagesmüttern für die Bildungsbegleitung von Kindern unter drei Jahren. Die Ergebnisse liegen nun vor. An der Studie haben mehr als 30% der befragten Institutionen und Personen teilgenommen.

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